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Sozialhilfe

Deutsche Sozialhilfe in Spanien

Der Bezug deutscher Sozialhilfe ist grundsätzlich nur in Deutschland möglich.
Deutsche Staatsbürger können jederzeit nach Deutschland zurückkehren und dort alle Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Eine Heimschaffung nach Deutschland mit finanzieller Hilfe der Botschaft oder der Konsulate kommt bei dauerndem gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien auch bei Mittellosigkeit in der Regel nicht in Betracht. Nach Auskunft der deutschen Botschaft gibt es die Zahlung von deutscher Sozialhilfe nach Spanien nur noch in wenigen Ausnahmefällen
und unter sehr engen Voraussetzungen (u.a. außergewöhnliche Notlage, so dass eine Heimkehr nicht möglich ist, z.B. wegen längerfristiger stationärer Betreuung in einer Einrichtung oder wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit).

Als EU-Bürger können Residenten, die in Not geraten sind, alle spanischen Hilfen in Anspruch nehmen. Die Regionen und Gemeinden in Spanien haben unterschiedliche Hilfen, die im Einzelfall bei den Servicios Sociales der Kommune und/oder Provinz zu erfragen sind. Ebenso wie Spanier können auch EU-Bürger nach Vollendung des 65. Lebensjahres die spanische nichtbeitragsbezogene Altersrente von der spanischen Sozialversicherung INSS beanspruchen, die für Ältere Bürger die Sozialhilfe ersetzen soll. Voraussetzung ist insbesondere Bedürftigkeit, die vorliegt, wenn weniger Einnahmen erzielt werden, als diese Rente beträgt.

Quelle: Botschaft der BRD in Madrid


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