Fuehrerschein

Führerschein in Spanien

Laut EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG („Directiva 91/439/CEE“) gelten in einem EU-Land ausgestellte Führerscheine auch in allen anderen EU-Ländern. Dies gilt sowohl für die “neuen” Führerscheine im Scheckkartenformat, als auch für den “alten Lappen”. Vor dem europäischen Gerichtshof war hier eigens eine Klage gegen Spanien anhängig, da von spanischer Seite eine Zwangsregistrierung bzw. ein Zwangsumtausch eingefordert wurde („Sentencia del Tribunal de Justicia de los Comunidades Europeas de 09.09.2004 recaída en el asunto C-195/02“) Dies hat sich allerdings noch nicht bis zu allen Polizisten rumgesprochen, so dass noch immer gelegentlich eine Strafe/Multa von bis zu 300 Euro ausgestellt wird. Unbedingt reklamieren und auf die obige Sentencia beziehen.

Um eine Besserstellung von EU-Bürgern gegenüber den Einheimischen zu verhindern muss man jedoch folgende Punkte beachten:

Der spanische Führerschein hat nur eine begrenzte zeitliche Gültigkeit und muss wie folgt verlängert werden Klasse 3 bzw. B:

Alter des Führerscheininhabers:

bis 45

von 45 bis 70

ab 70

Gültigkeitsdauer des Führerscheins:

10 Jahre

5 Jahre

2 Jahre

Von Seiten des spanischen Innenministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Fristen auch für EU-Residenten gelten. Fristbeginn ist hierbei das Datum der Niederlassung.

Seit 2006 hat Spanien ein Punktesystem eingeführt. Im Gegensatz zu Deutschland startet man mit 12 Punkten und verliert den Schein bei Null. Im Falle eines punktabzugsfähigen Verkehrsdelikts wird auch der deutsche Führerschein von den Polizeibehörden automatisch zwangsregistriert.

Die freiwillige Registrierung (von Seiten der Deutschen Botschaft Madrid empfohlen) kann man in den Büros der jeweils für die Provinz zuständigen Führerschein/KfZ-Behörde (Jefatura de Trafico) durchführen. Vorteil: im Verlustfalle bekommt man den Ersatzführerschein beim Trafico in Spanien ausgestellt.

Adressen gibts bei:
http://www.dgt.es


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