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Anmeldung und NIE

 

 

Wohnsitzanmeldung in Spanien

Die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgt beim jeweiligen Rathaus (Ayuntamiento) und nennt sich Empadronamiento.

Anmeldung

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

1. Reisepass (Original und Kopie)
2. Mietvertrag und/oder Rechnung eines Versorgers (Wasser oder Strom), woraus der neue Wohnsitz hervorgeht.

Anmeldung warum?

1. Für zahlreiche administrative Vorgänge (z.B. Autoummeldung, Subventionen, etc.) benötigen Sie einen ständigen Wohnsitz in Spanien.
2. Die Berechtigung zum Schulbesuch in Spanien für Ihre Kinder besteht nur bei entsprechender Anmeldung.
3. Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien ist Grundlage zum Empfang medizinischer Versorgung beim örtlichen Gesundheitszentrum.
4. Als EU-Bürger haben Sie bei Europawahlen und Kommunalwahlen das gleiche Wahlrecht wie spanische Staatsbürger. Allerdings müssen Sie gleichzeitig den Verzicht der Ausübung Ihres Wahlrechts in Deutschland (Europawahl/Komunalwahl) erklären. Dies kann direkt bei der Anmeldung oder aber jederzeit bis spätestens ein paar Monate vor der jeweiligen Wahl erfolgen.
5. Geldzuweisungen an die Wohnsitzkommune seitens des spanischen Zentralstaates und der Autonomieregionen erfolgen auf Basis der gemeldeten Bevölkerung. Ihre Anmeldung führt daher zu einer besseren infrastrukturellen Ausstattung (Schule, Polizei, Centro de Salud, etc.).
Bei Bedarf stellt das Rathaus eine Meldebestätigung zur Vorlage bei diversen Behördengängen aus (Volante de Empadronamiento und Certificado de Empadronamiento).


Eintragung ins zentrale Ausländerregister und Beantragung der NIE Nummer

(Numero de Identificacion de Extranjeros)

Was ist die NIE-Nummer?

Die NIE ist eine eindeutige und persönliche Identifizierungs-Nummer die von der Ausländerbehörde ausgegeben wird. Die Nummer beginnt mit X gefolgt von einer siebenstelligen Nummer und einem weiteren Buchstaben.

Wozu dient die NIE-Nummer?

Die Besitz einer NIE ist eine Grundvorraussetzung für eine Vielzahl von Behördengängen und Verwaltungsakten. Sie ist notwendig für jegliche Art wirtschaftlicher und beruflicher Tätigkeiten, z.B.:

Wie erhalte ich eine NIE-Nummer?

Die NIE wird auf Antrag erteilt, entweder beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländeramt (Oficina de Extranjeros) oder bei der National-Polizei (Policia Nacional).

NIE Nummer Spanien

Ausserhalb Spaniens kann die NIE bei den spanischen Botschaften und Konsulaten beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder über einen Representant erfolgen, der allerdings mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein muss.

Notwendige Unterlagen: (jeweils Original und Kopie)

  1. Die offiziellen Antragsformulare zur Erteilung der NIE-Nummer hier im Download (EU-Bürger: EX-5 oder EX-18) Gebühr von derzeit 10,50 Euro.
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Unterlagen zur Begründung der Antragstellung (z.B. Kontoeröffnung: Schreiben einer Bank, dass Sie ein Konto eröffnen wollen, Arbeitsvertrag, Sozialversicherung, etc..)

Die NIE-Nummer erhalten Sie als DIN A4 Blatt ohne Foto. Sie ist nur in Verbindung mit einem Reisepass gültig.


 

Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

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