Retenciones
Verpflichtung die sogenannten Retenciones durchzuführen, d.h. Teilbeträge (an der Quelle) einzubehalten und dann ans Finanzamt abzuführen, besteht für alle Unternehmer, Freiberufler und Landwirte, die:
- Mitarbeiter beschäftigen (Quartal: Modelo 110; seit 2011 durch das neue Formular Modelo 111 ersetzt und Anual: Modelo 190)
- Dienstleistungen verschiedener Berufsgruppen (Anwälte, Gestorias, usw.)
beziehen. Diese weisen eine entsprechende Retencion in Ihrer Rechnung aus.
In der Regel 15 % des Nettobetrags. Formulare: Modelo 111/190
- Immobilien (Geschäftsräume etc.) mieten. Über den ausgewiesenen Mietbetrag werden 19 % Retenciones in der Rechnung ausgewiesen und einbehalten. Abführung und Meldung an Hacienda mittels Formular: Modelo 115 (Quartal) und 180 (Anual)
Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen
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