Grundsätzlich hat jeder EU-Bürger ;das Recht in Spanien eine Beschäftigung auszuführen. Man hat die gleichen Rechte wie ein Inländer, d.h. kann sich auch auf öffentliche Stellenangebote bewerben.
Berufsqualifikationen werden anerkannt. In der Praxis bestehen jedoch noch immer diverse Hürden z. B. bei der Anerkennung von Hochschulabschlüssen, was in Spanien teuer (Übersetzungskosten) und zeitaufwendig sein kann. Bei Ärzten, Zahn-, Tierärzten, Apothekern und Architekten wird der Abschluss direkt anerkannt. Mehr zum Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag in Spanien...
Zur Arbeitsaufnahme benötigt man die Numero de Identidad de Extranjeros NIE, d.h. man muss sich ins Nationale Ausländerregister eintragen lassen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung bei allen ofiziellen Angelegenheiten in Spanien, d.h. Steuer in Spanien, Sozialversicherung, Anmeldung, Bank, etc. Näheres zur Beantragung der NIE-Nummer ...
Die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Bei Ihrer ersten Beschäftigung in Spanien wird Ihnen die lebenslang gültige Sozialversicherungsnummer zugeteilt.
Der Start ins persönliche Abenteuer Spanien empfiehlt sich nach Erwerb von zumindest Grundkenntnissen der spanischen Sprache. An jeder Volkshochschule kann man sich in einem Anfängerkurs auf Spanien vorbereiten. Ein Kurzurlaub mit Sprachkurs vor Ort ist ebenfalls empfehlenswert. In einigen Regionen Spaniens (Mallorca, Alicante, Costa del Sol) gibt es stark wachsende Deutsche Kolonien und man kommt auch ohne Spanisch durch, der Integration ist dies jedoch nicht dienlich.
Einfach online Spanisch lernenNoch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen
Zufrieden mit unserem Infoangebot? Gerne nehmen wir Ihre Spende entgegen ...