Steuer IRPF

Das Pendant zur deutschen Einkommensteuer ist der Impuesto sobre las Rentas de Personas Fisicas (IRPF). Die laut spanischer Regierung vorübergehende Steuererhöhung für die Jahre 2012 und 2013 haben wir unten berücksichtigt. Wie zu erwarten war hat die "vorübergehende" Steuererhöhung auch für 2014 Bestand. Finanzminister Montoro und Regierungschef Rajoy haben zu den Wahlen 2015 Steuersenkungen für 2015 und nachfolgend beschlossen.

NEU: Seit 2019 mit Wirkung bei RENTA 2018: Ein Jahreseinkommen bei Ledigen bis zu 14000 Euro sollte daher steuerfrei sein. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben (siehe hierzu weiter unten), kann sich die freiwillige Abgabe lohnen, da meist eine Rückzahlung (Devolucion) winkt.

Alles Wichtige zur RENTA 2017, d.h. zur Steuererklärung für Kalenderjahr 2017 haben wir hier zusammengefasst: Spezial Steuer Renta 2017

Alles Wichtige zur RENTA 2018, d.h. zur Steuererklärung für Kalenderjahr 2018 haben wir hier zusammengefasst: Spezial Steuer Renta 2018

Steuerpflicht in Spanien

Die Steuerpflicht in Spanien richtet sich nach dem Prinzip des gewöhnlichen Wohnsitzes. In der Regel ist man in dem Land steuerpflichtig, in dem man 183 Tage des Jahres ansässig ist. Innerhalb der EU gelten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, um die doppelte Besteuerung des Einkommens zu vermeiden.

Steuer IRPFDer Einkommensteuer unterliegen sämtliche Einkommen des Steuerpflichtigen (d.h. auch ausländische Einkommen, z.B. Zinszahlung in Deutschland); sogenanntes Welteinkommensprinzip.

Welche Einkommen unterliegen der Besteuerung in Spanien?

1. Arbeitseinkommen

Rendimientos del trabajo: Der Arbeitgeber zieht bei der Lohn/Gehaltsabrechnung einen auf die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers angepassten Betrag (an der Quelle) vom Bruttolohn ab und leitet diesen ans Finanzamt weiter (spanisch: Retenciones e Ingresos a cuenta sobre la Renta de personas fisicas). Nach Beschäftigungsende bzw. zum Jahresende erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Zertifikat über die gesamten ans Finanzamt abgeführten Beträge: Certificado de Retenciones e Ingresos a cuenta sobre la Renta de personas fisicas.

Die Höhe der Abzüge (Retenciones) hängt von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers ab: Familienstand, Kinder, Berücksichtigung von Freibeträgen etc. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber alle relevanten persönlichen Umstände kennt.

Der Bezug von Rentenzahlungen fällt ebenfalls unter diesen Einkommensbereich.

2. Kapitalertrag

Rendimiento del capital mobiliario: Kapitalerträge in Spanien werden direkt an der Quelle besteuert. Freibeträge wie in Deutschland gibt es nicht.

Seit 2010 werden 19 % des Kapitalertrags von der Bank einbehalten und ans Finanzamt weitergeleitet. Am Jahresende erhält man eine Bescheinigung über die Beträge. Dem Finanzamt ist bekannt wieviel Zinsen man bei welchem Kreditinstitut erhalten hat.

Seit 2012 und nur für 3 Jahre (bis Ende der Krise der öffentlichen Haushalte) ergeben sich folgende Sätze: (erstmalige Anwendung im Januar 2012)

  • Zinsertrag bis 6000 Euro/Jahr: 21 %; ab 2015: 19 %
  • 6000 - 50000 Euro: 25%; ab 2015: 21%
  • über 50000 Euro: 27 %; ab 2015: 23%

3. Einkommen aus Selbständigkeit

Rendimientos derivados de actividades economicas: Hierzu ausführlich ....

4. Vermögensveräusserungsgewinne

Ganancias Patrimoniales

5. Glücksspiel, Lotterie, etc.

6. Mieteinnahmen

Rendimiento derivado del arrendamiento de los bienes inmuebles

Steuersatz und Steuertabelle der spanischen Einkommensteuer

Der Eingangsteuersatz bei der spanischen Einkommensteuer beträgt zur Zeit (2010) 24 % und setzt sich aus dem nationalen (parte estatal) und regionalen (parte autonomica) Bestandteil zusammen.

Die Höhe des Steuersatzes steigt stufenweise bis zum Spitzensatz von 43%. Einkommen bis ca. 10000 € sind aufgrund von Freibeträgen letztlich steuerfrei. Der Spitzensteuersatz setzt bei zu versteuernden Einkommen von über 53407,20 € ein.

Um Spanien für ausländische Spitzenkräfte attraktiver zu machen galt bis Ende 2009 das sogenannte Ley Beckham (nach dem Fussballstar) mit reduzierten Steuersätzen von 24 % über den Zeitraum von 6 Jahren. Altverträge behalten den Steuervorteil, aber bei seit 2010 abgeschlossenen Arbeitsverträgen unterliegen die Einkommen über 600.000 € jährlich dem vollen Spitzensteuersatz von 43 %.

Seit Januar 2012 im Rahmen der aus Eurokrise und Finanzkrise folgenden notwendigen Haushaltsstabilität werden die Steuersätze in allen Einkommenstufen für vorübergehend 2 Jahre, d.h. Einkommen in den Jahren 2012 und 2013 und 2014, angehoben (siehe hierzu folgende Tabelle 1). Die Steuererhöhung wird mit der Renta 2015 wieder zurückgenommen. Desweiteren wurden neue Steuerstufen im oberen Einkommensbereich geschaffen.

Steuer IRPF neu 2012 2013

Tabelle 1: Steuererhöhung nach Steuerstufen Nationaler Anteil IRPF für Renta 2012, 2013, 2014(Quelle: AEAT)

Spalte 1 zeigt die Grenzen des zu versteuernden Einkommens, Spalte 2 den resultierenden Steuermehrbetrag, Spalte 4 die prozentuale Erhöhung.

Damit ergeben sich für die Jahre 2012 und 2013 und 2014 die in Tabelle 2 aufgeführten Steuerstufen und Steuersätze in der spanischen Einkommensteuer.

Steuertabelle IRPF Spanien

Tabelle 2: Steuerstufe und Steuersatz Einkommensteuer Spanien IRPF 2012-2014

Steuerstufen und Steuersatz Einkommensteuer IRPF 2015 und 2016

Nachdem das gröbste der Krise überstanden und die Bonität Spaniens gesichert scheint, wurden im Vorfeld der Wahlen im Dezember 2015 nochmals einige Steuergeschenke aufgetragen. Eingangssteuersatz (von 24 auf 19 Prozent) und Spitzensteuersatz (von 52 auf 45 Prozent) wurden gesenkt und die Zahl der Steuerstufen reduziert. Details in der folgenden Tabelle:

Steuer IRPF neu 2015 2016

Freibeträge in der Einkommensteuer

  • Persönlicher Freibetrag - minimo personal: 5151 € (erhöht sich ab dem 65. Lebensjahr um 918 €, ab dem 75. Jahr um 1122 €). Mit der Renta IRPF 2015 erhöht sich dieser Betrag auf 5550 Euro
  • Kinderfreibetrag: 1. Kind 1886 €, 2. Kind 2040 €, 3. Kind 3672 € 4. Kind ff. 4182 €
  • ab Renta 2015: Kinderfreibetrag: 1. 2400; 2. 2700; 3. 4000; 4. 4500
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: bei Einkommen unter 9180 €: 4080 €; bei Einkommen über 13260 €: 2652 €

desweiteren absetzbar: Deducciones

  • Erwerb von Eigenheim
  • Mietzahlung für die ständige Wohnnung
  • Renovierungskosten des Eigenheims
  • Altersvorsorge in Pensionsfonds, u.v.m.

Steuererklärung

Die sogenannte Campaña de la Renta, d.h. die Steuerkampagne ist in Spanien jeweils zwischen Anfang April und Ende Juni im Folgejahr.

Bsp: Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2016 mussten spätestens zum 30. Juni 2017 abgegeben werden.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, der im relevanten Jahr ein der Steuer unterliegendes Einkommen erzielt hat. Allerdings gibt es verschiedene

Befreiungen von der Pflicht zur Steuererklärung

a) Gesamtarbeitseinkommen unter 22.000 €/Jahr bei nur einem Arbeitgeber/Zahler. Die gleiche Grenze gilt auch bei mehreren Einkünften aus Arbeit, immer wenn die Summe der Einkünfte aus dem 2. bzw. weiteren Arbeitsverhältnissen (d.h. von weiteren Arbeitgebern/Zahlern) 1500 € nicht überschreitet.

b) Gesamtarbeitseinkommen unter 11200 €/Jahr, Achtung: NEU: seit RENTA 2018: 12643 Euro: Im Falle mehrerer Arbeitsverhältnisse (Arbeitgeber/Zahler), wobei die Summe der Einkünfte aus dem 2. bzw. weiteren Arbeitsverhältnissen 1500 € überschreitet. Diese Grenze gilt auch bei Erhalt von Unterhaltszahlungen und bei Erhalt von Renten/Pensionen aus dem Ausland.

c) Kapitalerträge und Vermögensveräusserungsgewinne unterhalb von 1600 €/Jahr, wenn sie dem Quellenabzug unterliegen.

d) Summe aller Einkommensarten (mit Quellenabzug oder nicht) bis 1000 €

Achtung: Die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bedeutet nicht Befreinug von der Steuerpflicht bzw. Steuerzahlung. Auch wenn man von der Abgabepflicht befreit ist empfiehlt es sich die Steuererklärung sozusagen zu simulieren. Häufig kann das Resultat zu Gunsten des Steuerzahlers sein und in diesem Falle empfiehlt es sich die Steuererklärung abzugeben. Im übrigen gilt dann auch keine Abgabefrist.

Wie gebe ich die Steuererklärung ab?

Die Steuererklärung erfolgt mittels des Formulars Modelo 100, entweder in Papierform oder in elektronischer Form direkt ans Finanzamt oder über ein Kreditinstitut. Je nach Komplexität der persönlichen Situation kann man professionelle Hilfe in einer Gestoria in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen kann man die Steuererklärung durchaus selber erstellen. Das Spanische Finanzamt stellt hierzu verschiedene Hilfen zur Verfügung.

Steuererklärung mit Borrador

Das Finanzamt verfügt bereits über einen Grossteil der relevanten Daten wie die einbehaltene Quellensteuer (Retenciones) und die Höhe von Arbeits- und Kapitalerträgen, Sozialabgaben, etc. Auf Basis dieser Daten und der dem Finanzamt vorliegenden persönlichen Daten (Familienstand, Kinder, ...) kann ein sogenannter Borrador (Entwurf) erstellt werden. Antrag auf Borrador kann beim Finanzamt, telefonisch oder im Internet gestellt werden. Man muss dann nur die Daten überprüfen, den Borrador bestätigen und fertig ist die Steuererklärung.

Steuererklärung mit Programm Padre

Das Programm PADRE wurde mit der Renta 2015/2016 abgeschafft und durch die Online-Anwendung WEB-Renta ersetzt. Mittels des Programms Padre liessen sich eine oder mehrere Steuererklärungen erstellen. Man musste hierzu das Programm von der Website des Finanzamts runterladen. Es liess sich damit eine Datei erstellen, die man entweder direkt bei Besitz des elektronischen Zertifikats oder via Online-banking ans Finanzamt weiterleitet.

Termin beim spanischen Finanzamt

Man kann sich nach vorheriger Terminvereinbarung die Steuererklärung auch vom Finanzbeamten vor Ort machen lassen, unbedingt alle relevanten Papiere mitbringen.

Ohne Spanischkenntnisse ist diese Variante nicht zu empfehlen bzw. kaum möglich.

Steuerrückzahlungen sollten eigentlich innerhalb von 6 Monaten erfolgen, falls nicht ist der Staat zur Verzinsung verpflichtet.

Die aktuellsten Daten, Quoten, Freibeträge etc. entnimmt man der Website des spanischen Finanzamts (Agencia Tributaria oder auch Hacienda): www.aeat.es oder man liesst im Gesetz: Ley del Presupuesto del Estado


Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

Zufrieden mit unserem Infoangebot? Gerne nehmen wir Ihre Spende entgegen ...

Powered by CMSimple
Apoyado por: