Der Arbeitgeber ist verpflichtet jeden Arbeitnehmer vor bzw. am Tag der Arbeitsaufnahme bei der Sozialversicherung anzumelden. Es werden hierzu sporadische Kontrollen durchgeführt von den Inspektoren des Arbeits und Sozialministeriums mit empfindlichen bis harten Strafen im Missbrauchsfalle. Bei der ersten Anmeldung wird dem Arbeitnehmer eine lebenslang gültige Sozialversicherungsnummer zugeteilt.
Diese ist bei zukünftigen Arbeitsverhältnissen oder Leistungsbezügen stets anzugeben. Sie erhalten von der Sozialversicherungsanstalt (TGSS Tesoreria General de la Seguridad Social) eine schriftliche Bestätigung über Ihre Anmeldung zugesandt.
Näheres zu Höhe und Art der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu leistenden Zahlungen haben wir hier dargestellt: Sozialabgaben in Spanien
Eine genaue Aufstellung der Ansprüche, die sich aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben finden Sie hier: Sozialleistungen in Spanien