Verbesserungen für Freiberufler
Im September wurde das überarbeitete Ley de Emprendedores verabschiedet und inzwischen auch im BOE veröffentlicht und somit in Kraft getreten. Das Gesetz bringt für Freiberufler und Kleinunternehmer wesentliche Verbesserungen: in Kürze stellen wir Ihnen alle Details an dieser Stelle vor.
Bonifikation Sozialversicherungsbeitrag Autonomos
Die seit Anfang diese Jahres bestehende Reduktion der Beiträge für junge Autonomos wird auf alle Altersklassen ausgeweitet. Freiberufler und Selbständige die sich neu im Regimen de Trabajadores Autonomos (RETA) anmelden, zahlen in den ersten 6 Monaten eine Flatrate von 50 Euros pro Monat statts des regulären Beitrags von 250 Euros. Danach wird der Rabatt bis zum 18 Monat in 2 Stufen zurückgefahren. Die Bonifikation im RETA gilt nur für Neu-Anmeldungen, die in den vergangenen 5 Jahren nicht Autonomos waren.
Umsatzsteuer
Ab 2014 muss auf Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer erst an das Finanzamt weitergeleitet werden, wenn die Rechnung vom Kunden bezahlt ist. Bisher war der Moment der Rechnungstellung relevant für die Berechnung der Umsatzsteuerschuld. Zahlungsausfall bzw. Zahlungsverzug von Kunden wirkte sich daher doppelt negativ aus.
Vereinfachung von Unternehmensgründung und Internationalisierung
Desweiteren sind im Gesetz Vereinfachungen bei Gründungsschritten beschlossen. Dies reicht von der Ausweitung des Online-Angebots, Beratungsangeboten bis zu den sogenannten Ventanas unicas, bedarf aber in den kommenden Monaten der Konkretisierung