Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer (Impuesto sobre vehiculos de traccion mecanica) in Spanien ist eine Komunalsteuer. Grundsätzlich unterliegen ihr alle Fahrzeugarten (Motorräder, PKW und LKW - Motos, Turismos y Camiones). Steuerpflichtig ist der Fahrzeughalter (titular del vehiculo). Von der Zentralregierung in Madrid wird eine Mindeststeuerliste (siehe Tabelle)veröffentlicht. Jedes Ayuntamiento/Komune kann diese Werte um bis zu höchstens den Faktor 2 (d.h.verdoppeln) erhöhen. Die Steuer hängt von den sogenannten Caballos Fiscales – der steuerlichen Potenz des Fahrzeugs ab und ist jährlich im Voraus zu bezahlen.

Tabelle Mindestwerte: (Stand 2009)

PKWs - Turismos

Euro

Unter 8 caballos fiscales

8 bis 11,99 caballos fiscales

12 bis 15,99 caballos fiscales

16 bis 19,99 caballos fiscales

über 20 caballos fiscales

12,62

34,68

71,94

89,61

112,00

Die tatsächliche Steuerhöhe in der Wohnsitzkomune (d.h. Ayuntamiento in dem man gemeldet - empadronado ist) erhält man im Rathaus bzw. auf der Website der Komune.

Wie finde ich die steuerliche Potenz meines Fahrzeugs heraus?

In der Tarjeta de Inspeccion Tecnica de Vehiculos unter dem Punkt: Potencia Fiscal.

Ist das Kfz noch nicht umgeschrieben? Berechnung der steuerlichen Potenz/Calculo Caballos fiscales:

Potencia Fiscal=T*(C/N)0,6*N

T: Zweitakter: 0,11; Viertakter: 0,08

C: Hubraum in cm3

N: Anzahl der Zylinder

Beispiel: Potencia Fiscal: Golf 1,9 TDI: 0,08*(1900/4)0,6*4=12,91


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