Seit der deutsche Gebrauchtwagenmarkt dank der 2009er Abwrackprämie darniederliegt ist ein Gebrauchtwagenkauf in Spanien zunehmend interessant geworden. Weiterhin hat die spanische Wirtschaftskrise zu einem ausgeweiteten Angebot an relativ attraktiven und günstigen Gebrauchtwagen geführt. Grundsätzlich gelten beim Gebrauchtwagenkauf in Spanien die gleichen Regeln wie in jedem anderen Land, d.h. man sollte das gewählte Fahrzeug von einem Experten gegenchecken lassen, Probefahren, Reifen, Rost, Geräusche, TÜV Prüfberichte, Werkstattrechnungen etc....
Wir wollen hier nun einige spezifische Belange für den Autokauf/-verkauf in Spanien auflisten.
Hiermit geht eine i.d.Regel 12-monatige Garantieleistung einher. Der Händler kümmert sich normalerweise auch gleich um die Ummeldung auf den neuen Besitzer (meist ohne weitere Kosten, unbedingt verhandeln).
Vertrag: Daten Käufer/ Verkäufer, Beschreibung Fahrzeug, km, Preis, etc. Unbedingt auch Datum und Uhrzeit der Übergabe, um im Falle von Verkehrsdelikten z.B. Radar, entsprechende Zuordnung zu haben.
Kfz-Steuer bezahlt? Unbedingt den aktuellsten Zahlschein bzw. Bestätigung über die Bezahlung der letzten Kfz-Steuer (Impuesto sobre vehiculos de traccion mecanica) übergeben lassen, da diese zur Ummeldung auf den neuen Besitzer unerlässlich sind. Unbezahlte Steuerschulden gehen auf den neuen Besitzer über.
Strafen bezahlt? Es empfiehlt sich auch bei der DGT (Direccion General de Trafico) nachzufragen, ob das gewünschte Fahrzeug eventuell mit Strafen belegt ist. Eventuelle Verkehrssünden und Geldstrafen (Multas) können auf dem Fahrzeug lasten und müssten vor dem Ummeldung vom neuen Besitzer bezahlt werden.
Veräusserungssteuer: Diese Steuer muss vom neuen Besitzer an die Autonomieregion abgeführt werden. Höhe: 4 % vom Listenpreis des Fahrzeugs. Bsp. Andalusien: Mittels Formular Modelo 621 Impuestos sobre TRANSMISIONES PATRIMONIALES
Gebühr Ummeldung bei der Zulassungsstelle: 2013: 52,80 Euro
Mit folgenden Papieren müssen Sie zu der Zulassungsstelle, entweder Ihres Meldeortes oder des Meldeortes des VerKäufers oder der Provinz, in der das Fahrzeug zugelassen ist:
a) Zahlbescheid Impuesto transmision patrimonial Modelo 620/621
b) Beleg Zahlung letzte Kfz Steuer (Vorjahr oder aktuelles Jahr) (Impusto sobre vehiculos de traccion mecanica) (seit 2011 nicht mehr notwendig).
c) Kopie vom Ausweis des Verkäufers
d) Kaufvertrag oder Kopie
e) Antrag auf Ummeldung auf den neuen Besitzer (unterschrieben von beiden Parteien) (solicitud de cambio de titularidad del vehículo) download hier
f) Fahrzeugpapiere: Technische TÜV Datenkarte - Tarjeta ITV und permiso de circulación
Das Ganze übernimmt auch gerne eine Gestoria für Sie, dabei müssen Sie mit ca. 50 Euro an zusätzlichen Kosten rechnen.
Es gelten die unter 2. genannten Punkte. Lassen Sie sich vom Verkäufer unbedingt versichern, das er die Ummeldung des Kfz auf seinen Namen binnen 15 Tagen durchführt und Ihnen eine entsprechende Kopie zugehen lässt. Sollte die Ummeldung nicht geschehen zeigen Sie den Verkauf umgehend bei der Zulassungsstelle an.
Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen
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