Sozialabgaben

Sozialabgaben in Spanien

Die spanischen Sozialabgaben

Sozialabgaben unterteilen sich auch in Spanien in einen Arbeitgeberanteil und einen Arbeitnehmeranteil. Die Lastenverteilung ist jedoch nicht paritätisch, sondern im Vergleich zum deutschen System deutlich zu Lasten des Arbeitgebers.

Man unterscheidet verschiedene Unterversicherungen: All diese Unterversicherungen bzw. Versicherungskonzepte sind Pflichtversicherungen und werden auf der Gehaltsabrechnung oder Nomina gesondert aufgeführt.

Contingencias Comunes:

Beitragsatz zur Krankenversicherung und Rentenversicherung in Spanien

  • Arbeitnehmeranteil: 4.7 % vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt
  • Arbeitgeberanteil: 23.6 %

Desempleo:

Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung in Spanien

  • Arbeitnehmeranteil: 1.55 oder 1.6% (abhängig von Vertragsart)
  • Arbeitgeberanteil: 5.5 (unbefristet) bis 7.7 % (befristet Teilzeit)

FOGASA:

Garantiefonds für nicht bezahlte Gehälter

(zahlt nur Arbeitgeber): 0.2 %

Formacion:

Berufsbildung

  • Arbeitnehmeranteil: 0.1 %
  • Arbeitgeberanteil: 0.6 %

Accidentes de Trabajo y Enfermedad Profesional (AT y EP):

Versicherung zur Absicherung bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Höhe dieses Beitrags ist von Berufsart und Firmenart abhängig (geht komplett zu Lasten des Arbeitgebers), d.h. vom jeweiligen CNAE (Codigo Acticidad Economico, wird bei der Anmeldung in der Sozialversicherung anhand des IAE festgelegt).

Die Beitragshöhe schwankt nach Gefahrenstufe von 1 % (Büropersonal) bis zu 8.15 % (Bergbau/unter Tage).

Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil direkt vom Bruttolohn ab und führt ihn gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherung (TGSS) ab. Mehr zur Gehaltsabrechnung ...


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