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Existenzgruendung Tramites

Ist nach gründlicher Analyse des Businessplans die Entscheidung zur Existenzgründung gefallen, so stehen die ersten ofiziellen Gründungsschritte an:

Verwaltungsakte zur Firmengründung in Spanien

Die einzelnen Schritte sind durchaus selbst ausführbar. Meist werden jedoch die Dienste einer Gestoria in Anspruch genommen. Lassen Sie sich vom folgenden Video nicht abschrecken, sondern geniessen Sie es mit einem gesunden Lächeln:

Video zur Anmeldung bei der Sozialversicherung in Spanien

Anmeldung beim Finanzamt

Agencia Tributaria (Hacienda)

Anmeldung der Ausübung einer wirtschaftlichen Aktivität und Beantragung einer Steuernummer. Declaracion Censal y solicitud de NIF (Numero de identificacion fiscal).

Schritte zur Existenzgruendung

Wer? Alle Rechtsformen. Bei Autonomos entspricht die NIF der DNI oder im Falle von Ausländern der NIE. Bei S.L. und S.A. wird der Gesellschaft eine sogenannte CIF - Nummer als Steueridentifikationsnummer zugewiesen.

Wie? Formulare Modelo 036 oder 037 (vereinfacht), Modelo 840 (nur bei Rechtsformen der juristischen Person mit erwartetem Umsatz von über 1 Mio Euro)

Wo? Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt - Delegacion oder Administracion de la Agencia Tributaria oder mittels elektronischem Zertifikat online auf der Website der Agencia Tributaria.

Wann? Vor Beginn der Aufnahme der wirtschaftlichen Aktivität.

Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social)

Anmeldung zur Sozialversicherung:

Wer? Alle Unternehmen die Mitarbeiter beschäftigen wollen.

Wie? Formulare: TA 6 (Anmeldung Firma), TA 1 und TA 2 (Anmeldung des Arbeitnehmers)

Wo? Tesoreria General de la Seguridad Social, seit 2011 nur noch über das Sistema Red (Virtuelles Büro der Sozialversicherung via Internet)

Wann? Anmeldung Autonomo bis spätestens 30 Tage nach Beginn der Aktivität. Anmeldung von Arbeitnehmern muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Ayuntamiento Urbanismo Stadtverwaltung Bauamt

Licencia de actividades e instalaciones: Licencia de Apertura, Cambio Titularidad o Cambio de Actividad.

Die Licencia de Apertura ist zum Betrieb von Geschäftsräumen notwendig. Ein Heimarbeitsplatz ohne Angestellte bedingt keine Lizenzpflicht. Diese Licencia Municipal bestätigt die Zweckmässigkeit der Installationen gemäss gültigem Baurecht und sonstiger aktivitätsspezifischer Auflagen (Behindertenzugang, Toiletten, Parkplätze, etc.).
Man unterscheidet die wirtschaftlichen AKtivitäten in actividades "Inocuas" (unbedenklich bzgl. Störungen und Gefahren) und "Calificadas" (Ruhestörung, Gesundheitsbedenklichkeit, Gefahren), wobei die letzteren höhere Auflagen bedingen.

Wer? Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Unterlagen: Antrag, Formular 036/037 Finanzamt (Alta en el IAE), Mietvertrag oder Grundbucheintrag, Steuernummer NIE oder CIF, Beschreibung von Aktvität und Räumen, Baupläne/Lagepläne des Objekts, Kostenvoranschlag. Als Calificada eingestufte Aktivitäten bedürfen darüber hinaus weiterer Unterlagen. Details sollten vorab beim Bauamt erfragt werden.

Wann? Vor Eröffnung der Geschäftsräume.

Wo? Ayuntamientos, Departamento de Urbanismo; Städtisches Bauamt.

Licencia de obras - Baugenehmigung

Bauarbeiten und Umbauten jeglicher Art an den Geschäftsräumen und Hallen bedürfen einer Baugenehmigung.

Wer? Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Wann? Vor Beginn der Arbeiten. Erteilte Baugenehmigungen behalten ihre Gültigkeit 6 Monate.

Wo? Ayuntamientos, Departamento de Urbanismo; Städtisches Bauamt.

sonstige Tramites

Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo y Asuntos Sociales)

Comunicacion de Apertura del Centro de Trabajo - Informative Meldung über die Eröffnung einer Arbeitsstätte
Wo? Direccion Provincial de Trabajo, Seguridad Social y Asuntos Sociales.
Wann? Bis 30 Tage nach Beginn der Aktivität

Libro de Visita: Das Besuchsbuch kann im Schreibwaren oder Bürohandel erworben werden (ca. 6 Euro). Es ist Pflicht an jeder Arbeitsstätte ein solches vorzuhalten, unabhängig davon, ob die Firma Mitarbeiter beschäftigt oder nicht. Das Libro de Visita dient der Erfassung von Besuchen der Arbeitsinspektion - Inspeccion de Trabajo.
Wo? Legalisierung, Abstempelung im Büro der Inspeccion Provincial de Trabajo y Seguridad Social.
Wann? Vor Beginn der Aktivität

Libro de Reclamaciones y Quejas: Das Beschwerdebuch enthält standardisierte Reklamationsformulare, die dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen sind. Die rechtliche Regelungskompetenz liegt bei den regionalen Verbraucherministerien und entsprechend unterscheiden sich Handhabung und Design.

Handelsregister (Registro Mercantil)

Nur für Rechtsformen der juristischen Person: Beim Zentralen Handelsregister in Madrid muss angefragt werden, ob der gewünschte Name der zu gründenden Gesellschaft noch frei ist. Hierzu wird das Certificado Negativo de Nombre oder Certificado de Denominacion Social ausgestellt. Muss beim Notar und danach beim Eintrag der Gesellschaft ins Provinz-Handelsregister vorgelegt werden.

Eintrag der notariell beglaubigten Gründungsurkunde bei SL und SA (Escritura) im Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Der Eintrag ins Registro Mercantil muss vor der Beantragung der Steuernummer CIF erfolgt sein. Im laufenden Betrieb gelten Offenlegungspflichten für Änderungen bei Geschäftsführung, Gesellschafterstruktur, Legalisierung der Bücher und Jahresabschluss.

Marken-, Namens- und Patentregistrierung (Oficina de patentes y marcas)

Exklusive Rechte an Marken, Namen oder Patenten lassen sich auf nationaler oder auch internationaler Ebene (EU) schützen. Näheres zu den Voraussetzungen, Kosten, Rechtsschutz und vieles mehr halten die folgenden Webseiten bereit:

Oficina Española de Patentes y Marcas: www.oepm.es

Europäisches Patentamt: www.epo.org

Europäischer Markenschutz


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