Autonomo

Selbständige, Freiberufler und Administratoren von spanischen GmbHs - S.L. - müssen sich sozialversichern. Die Versicherung erfolgt im sogenannten Regimen General de Trabajadores Autonomos oder kurz RETA.

Anmeldung und Abmeldung in der spanischen Sozialversicherung

Anmeldung Autonomo

Der Autonomo muss sich spätestens 30 Tage nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Sozialversicherung anmelden. Die wirtschaftliche Tätigkeit beginnt behördentechnisch mit der Anmeldung beim Finanzamt - Agencia Tributaria (Formular 036 oder 037). Sozialversicherungsquoten werden rückwirkend auf den Anmeldungstermin beim Finanzamt fällig. Desweiteren sind jeweils volle Monatsbeträge abzuführen, d.h. bei Anmeldung am 30. eines Monats zahlt man für den ganzen Monat. Es empfiehlt sich daher die Anmeldung zum Monatsanfang zu tätigen.

Mit der Anmeldung kann man eine Gestoria beauftragen. Für beide Anmeldungen (RETA, Agencia Tributaria) sollte der Preis in etwa 75 Euro betragen.

Allerdings kann man die Anmeldung auch problemlos selber durchführen. Seit 2011 ist dies auch online auf der Webseite der Sozialversicherung möglich, wie beim Finanzamt, allerdings benötigt man dafür ein elektronisches Zertifikat zur Identifizierung. Andernfalls kann das notwendige Formular entweder am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden, oder aber im Eingansbereich der für den Wohnsitz zuständigen Sozialversicherungsbüros (Tesoreria Genseral de la Seguridad Social, TGSS) in Papierform ausgefüllt und dort abgegeben werden.

Liste aller Büros der Sozialversicherungsbehörden

Zur Anmeldung benötigt man:

Verfügt der Antragsteller noch nicht über eine Sozialversicherungsnummer, so wird diese mittels des gleichen Antrags erteilt.

Der Sozialversicherungsbeitrag von Freiberufler oder Autonomo

Die monatliche Beitragshöhe richtet sich nach der gewählten Bemessungsgrundlage:

  • Bemessungsgrundlagen 2010: min. 841,80 Euro; max. 3198 Euro
  • Bemessungsgrundlagen 2011 und 2012:
    • Base mínima de cotización: 850,20 Euros
    • Base máxima de cotización: 3.230,10 Euros
  • Bemessungsgrundlagen für 2013:
    • Base mínima de cotización: Untergrenze der monatlichen Beitragsbemessungsgrundlage: 858,60 Euro
    • Base máxima de cotización: Obergrenze der Bemessungsgrundlage: 3.425,70 Euro
  • Bemessungsgrundlage Autonomo für 2016: Base minima: 893,10 Euro
  • Quote: 29,8 % (der gewählten Bemessungsgrundlage); bei Wunsch auf Versicherung von Arbeitsunfall und Berufskrankheit (AT y EP), sowie des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erhöht sich diese Quote abhängig von Branche und Tätigkeit. Wird nebenbei auch eine abhängige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, so reduziert sich der Beitragssatz um den Anteil des Krankenschutzes und beträgt 2012: 26,5 %
  • Bei Autonomos im Alter von mehr als 48 Jahren betragen die Grenzen der Beitragbemessungsgrundlage zwischen 916,50 und 1.870,50 Euros.

Auf Basis der minimalen Bemessungsgrundlage für Kalenderjahr 2016 von 893,10 Euro, ergibt sich für die meisten Autonomos eine monatliche Beitragshöhe in der Sozialversicherung von 267,04 Euro, d.h. bei Wahl der unteren Grenze der Bemessungsgrundlage.

Rabatte/Befreiungen bei den monatlichen Beiträgen:

  • Behinderte: 50 % der Quote für 5 Jahre
  • Männer unter 30 Jahren und Frauen unter 35 Jahren erhalten in den ersten 30 Monaten eine Ermässigung um 30 %. Geplant ist eine Absenkung der Beiträge auf 50 Euro/monatlich in den ersten 6 Monaten, um die hohe Jugendarbeitslosigkeit durch die Fórderung von Existenzgründern zu bekämpfen. Beachten sie hierzu den Abschnitt Aktuelles.
  • Autonomos über 65 Jahre, die 35 Jahre eingezahlt haben, sind von Beiträgen befreit.
  • Bei Pluriactividad, d.h. Ausübung mehrerer sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten ist eventuell nach Jahresablauf eine Teilerstattung möglich.

Die Abmeldung (Baja) als Autonomo erfolgt nach dem gleichen Strickmuster. Zunächst beim Finanzamt mittels Formular Modelo 036 oder 037 das Ende der wirtschaftlichen Aktivität (Cese de la Actividad) anzeigen, danach innerhalb von 6 Tagen im Büro der TGSS oder Online die Abmeldung durchführen. Unbedingt die Frist einhalten, da sonst weitere Monatsbeiträge fällig werden.

Sozialleistungen im Regimen de Trabajadores Autonomos RETA

Sozialleistungen im RETA entsprechen im Groben denen des Regimen General. Mit einzelnen Ausnahmen:

  • Leistungen bei Berufkrankheit und Arbeitsunfall nur bei explizitem Abschluss
  • Leistungsbezug nur im Status ALTA (angemeldet) und kein Verzug bei Beitragszahlungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: ab dem 4. Tag beträgt die Leistungshöhe 60 % der gewählten Bemessungsgrundlage, ab dem 21. Tag 75 %. Leistungen müssen unter Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung und einer Erklärung, wer die Firma in Abwesenheit führt bzw. über vorübergehende Schliessung beim Instituto Nacional de Seguridad Social INSS beantragt werden.
  • Arbeitslosengeld: Gültig seit November 2010. Die Leistungen betragen die Hälfte derer des Regimen General, d.h. bei 12 monatiger Beitragszahlung 2 Monate Bezugsdauer. Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht nur bei explizitem Abschluss: Contingencias Profesionales (AT y EP) mit Aufschlag von 2,2 % für Arbeitslosenversicherung. Die Beendigung der wirtschaftlichen Aktivität muss allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

Zufrieden mit unserem Infoangebot? Gerne nehmen wir Ihre Spende entgegen ...

Powered by CMSimple
Apoyado por: