Dem zukünftigen Unternehmer stehen in Spanien verschiedene Rechtsformen zur Unternehmensgründung zur Verfügung. Sie unterscheiden sich dabei wesentlich hinsichtlich Haftungsfragen, Gründungsaufwand (zeitlich und kostenmässig), Steuerrelevanz und Offenlegungspflichten. Bei jeder Existenzgründung sollten daher die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsformen gegeneinander abgewägt werden.
Die wichtigsten Rechtsformen stellen wir kurz vor.
Grundsätzlich wird auch in Spanien unterschieden zwischen natürlicher Person und juristischer Person (Persona fisica vs. Persona juridica).
Der Autonomo führt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine wirtschaftliche Aktivität aus. Er übt die volle Kontrolle aus und hat die alleinige und volle Entscheidungsfreiheit. Gewöhnlich wird die Rechtsform des Autonomo von Kleinbetrieben (Gestorias, Anwälte, Elektriker, Maler, etc.) gewählt.
Anzahl Gesellschafter: 1
Grundkapital: nein
Haftung: unbeschränkt mit dem gesamten privaten Vermögen
Steuer: unterliegt der Einkommensteuer IRPF und der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer IVA
Sozialversicherung: Monatliche Zwangsbeiträge im Regimen Especial de los Trabajadores Autonomos (RETA). 2012: mind. 251,17 Euro.
vergleichbar mit der deutschen BGB Gesellschaft:
Bei einer Sociedad Civil regelt ein zwischen 2 oder mehreren Partnern geschlossener privater Vertrag die Einbringung von Geld oder Vermögen und die Verteilung entstehender Gewinne einer wirtschaftlichen Aktivität. Einzige Grundlage ist dieser zivilrechtlich geschlossene Vertrag. Die Sociedad Civil ist daher sehr viel schneller und billiger zu gründen als handelsrechtliche Gesellschaften (S.L. und S.A.), welche z.B. die Eintragung ins Handelsregister und die Ausstattung mit Mindestkapital erfordern.
Anzahl Gesellschafter: 2 oder mehr
Grundkapital: nein
Haftung: jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem gesamten privaten Vermögen für eventuelle Verluste.
Steuer: Jeder Gesellschafter muss seine Gewinne der Einkommensteuer IRPF deklarieren.
Sozialversicherung: Monatliche Zwangsbeiträge im Regimen Especial de los Trabajadores Autonomos (RETA) für alle Gesellschafter. 2010: mind. 251,17 Euro.
Zur Gründung einer S.L. reicht ein Gesellschafter. Das Grundkapital von mindestens 3006 Euro muss bei der Gründung auf einem Konto bereitgestellt sein. Der Gründungsvertrag, die sogenannte Escritura, muss von einem Notar beglaubigt werden und die S.L. im Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen werden. Bei nur einem Gesellschafter erfolgt die Gründung als Sociedad Limitdad Unipersonal S.L.U. Dieser Zusatz muss in allen Dokumenten angegeben sein.
Anzahl Gesellschafter: 1 oder mehrere
Grundkapital: mind. 3006 Euro
Haftung: auf das Grundkapital beschränkt. Jeder Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage.
Steuer: unterliegt der Körperschaftssteuer - Impuesto de Sociedades - und der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer IVA
Sozialversicherung: Nur der sogenannte Administrador muss sich als Autonomo im RETA versichern.
Neben der klassischen S.L. existiert inzwischen auch die sogenannte Sociedad Limitada Nueva Empresa (S.L.N.E.). Dieser Rechtsform liegt die Idee zu Grunde eine handelsrechtliche Gesellschaft binnen weniger Tage gründen zu können.
Zur Gründung einer S.A. reicht ein Gesellschafter. Das Grundkapital von mindestens 60101 Euro muss bei der Gründung komplett gezeichnet sein, mindestens 25 % davon eingezahlt. Der Gründungsvertrag, die sogenannte Escritura, muss von einem Notar beglaubigt werden und die S.A. im Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen werden. Bei nur einem Gesellschafter erfolgt die Gründung als Sociedad Anonima Unipersonal S.A.U. Dieser Zusatz muss in allen Dokumenten angegeben sein. Die Gründung einer S.A. eignet sich insbesondere bei einer grossen Anzahl von Gesellschaftern oder bei einem sehr hohen Investitionsbedarf.
Anzahl Gesellschafter: mindestens 1
Grundkapital: Gezeichnetes Kapital von mind. 60101 Euro auf Aktien verteilt. 25 % davon müssen mindestens eingezahlt sein.
Haftung: Jeder Gesellschafter/Aktionär haftet nur mit seiner Einlage.
Steuer: unterliegt der Körperschaftssteuer - Impuesto de Sociedades - und der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer IVA
Das Handelsrecht sieht die organisatorische Struktur mit Hauptversammlung (Junta General), Geschäftsführung (Administrador(es) und Aufsichtsrat (Consejo de Administracion) vor.
Weitere Rechtsformen der Juristischen Person mit Relevanz insbesondere zum Markteintritt ausländischer Firmen nach Spanien sind Zweigstelle und Niederlassung (Filial und Sucursal).
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