Das spanische Sozialversicherungssystem sieht ähnliche Leistungen für die Versicherten vor wie das deutsche System. Unterschiede bestehen bei Vorausetzungen, Leistungsdauer und Leistungshöhe.
Im einzelnen ergeben sich in Folge der Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Spanien Ansprüche zu folgenden Leistungen:
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