Startseite > Leben in Spanien > Gesundheit

Gesundheit

Staatliches Gesundheitswesen und Krankenversicherung in Spanien

Der spanische Staat deckt den Bedarf an medizinischer und pharmazeutischer Versorgung seiner Bürger über das staatliche Gesundheitswesen, das über Sozialversicherungsbeiträge finanziert und von den Autonomen Gemeinschaften über die ihnen unterstellten regionalen Gesundheitsministerien und die regionalen Gesundheitsdienste verwaltet wird. Über 90 % der Bevölkerung nimmt dieses Gesundheitssystem in Anspruch.

Gesundheit in Spanien


Alle abhängigen Beschäftigten und alle Selbstständigen müssen bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sein und monatliche Beiträge leisten. Jeder Versicherte erhält eine Sozialversicherungskarte, mit der er bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) die Versichertenkarte beantragen kann. Mit dieser Karte kann er kostenlos ärztliche Dienste und Krankenhausdienstleistungen in Spanien in Anspruch nehmen, jedoch keine zahnärztlichen Dienste.
Die Versicherten können ihren Hausarzt wählen. Dieser sogenannte Medico de Cabecera ist staatlich Angestellter und bietet seine Sprechstunde im Centro de Salud an. Die meisten Patienten erhalten nach ein bis zwei Tagen einen Termin bei ihrem Hausarzt. Möchte der Patient einen Facharzt konsultieren, braucht er hierzu die Überweisung von seinem Hausarzt, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. In Notfällen sollte der nächstgelegene ärztliche Notdienst aufgesucht werden (Urgencias); bei Bedarf kann ein Krankenwagen über die Notrufnummer 112 gerufen werden.

Verschreibungspflichtige Medikamente erhält man gegen Zuzahlung auf ärztliches Rezept. Apotheken bieten einen Notdienst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an (Nacht- und Feiertagsdienst). Welche Apotheken jeweils Notdienst haben, steht in deKrankenversicherung Spanienr Zeitung und ist aus Listen ersichtlich, die an allen Apotheken ausgehängt sind.

Alternativ bietet das Web die Möglichkeit rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente, sowie sonstige Gesundheitsprodukte einfach online zu bestellen:

Krankenschutz im Urlaub

EU-Staatsbürger erhalten während ihres Urlaubsaufenthaltes in Spanien medizinische Versorgung, gegen Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte. Dies gilt jedoch nur für den staatlichen Basisservice und ohne Zahnarzt. Wollen Sie den deutschsprachigen Arzt im Urlaubsgebiet aufsuchen, so sollte unbedingt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Gibts bei Volksbanken und Sparkassen für ca. 15 Euro.

Gleiches gilt für in Spanien krankenversicherte Residenten. Bei der spanischen Sozialversicherung die EU-Krankenversicherungskarte beantragen. Das ist mittels elektronischen Zertifikats auf der Webseite der Seguridad Social möglich. Diese Karte ist 1 Jahr gültig. Kurzfristig als Ersatz für die europäische Krankenversicherungskarte kann man sich auf derselben Seite der spanischen Sozialversicherung auch eine bis zu 90 Tagen gültige Bescheinigung selbst ausdrucken.

Privates Gesundheitswesen und Private Krankenversicherung in Spanien

Ungefähr 15 % der Bevölkerung ist privat krankenversichert, als Ergänzung oder Alternative zum öffentlichen Gesundheitswesen. Eine private Krankenversicherung kann bei einer der zahlreichen spanischen privaten Krankenversicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Diesen sind eigene Kliniken, Arztpraxen und Laboratorien angeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von Alter und Geschlecht der Versicherten und vom Umfang des Versicherungschutzes ab, sind aber in der Regel deutlich günstiger als in der deutschen privaten Krankenversicherung.

Liste spanischer privater Krankenversicherungen

  • DKV seguros
  • Adeslas
  • Mapfre
  • Nectar
  • Sanitas

Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

Zufrieden mit unserem Infoangebot? Gerne nehmen wir Ihre Spende entgegen ...

Powered by CMSimple
Apoyado por: