Arbeitslosengeld

Gegen Arbeitslosigkeit versichert sind arbeitsfähige und -willige Beschäftigte (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen), die ihre Arbeit verlieren oder deren Arbeitszeit (und das damit verbundene Arbeitsentgelt) bei Kurzarbeit um mindestens ein Drittel gekürzt wird. Es wird nach Vollarbeitslosigkeit und Teilarbeitslosigkeit unterschieden. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Leistungen: beitragsabhängiges Arbeitslosengeld (prestacion contributiva por desempleo oder el paro) und beitragsunabhängige Arbeitslosenhilfe (subsidio por desempleo).

Alle Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden vom Staatlichen Arbeitsamt (Servicio Público de Empleo Estatal, vorher: INEM) verwaltet, gezahlt und überwacht, mit Ausnahme der Leistungen für Arbeitnehmer, die dem Sondersystem für Seeleute und Fischer angehören; für sie ist das Sozialinstitut für die Seefahrt (Instituto Social de la Marina - ISM) zuständig.

Beitragsabhängige Leistungen - das spanische Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld in Spanien

Für Beschäftigte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind arbeitslos gemeldet oder befinden sich in einer gleichgestellten Situation.
  • Sie sind rechtlich gesehen arbeitslos und kön­nen nachweisen, dass sie aktiv auf Arbeits­suche und bereit sind, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, und unterzeichnen eine Arbeitszusage.
  • Sie haben in den letzten sechs Jahren vor der Arbeitslosigkeit (rechtlich gesehen) bzw. bei Beendigung der Beitragspflicht mindestens 12 Monate lang Beiträge entrichtet.
  • Sie sind jünger als 65 Jahre, außer wenn die Voraussetzungen für die Beantragung der Altersrente nicht erfüllt sind.

Es liegt kein Grund für ein Kumulierungsverbot vor. Achtung: Die Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgesprochen sein. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitnehmers geht mit dem Verlust von Leistungsanspruch einher.

Bezugsdauer Arbeitslosengeld
Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt davon ab, für welchen Zeitraum Sie Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. Sie erhalten für mindestens 120 Tage Arbeitslosengeld, wenn Sie mindestens 360 Tage lang Beiträge entrichtet haben. Sie erhalten für höchstens 720 Tage Unterstützungsleistungen, wenn Sie insgesamt Beiträge für mehr als 2160 Tage entrichtet haben.

Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich zur Arbeitsuche in einen anderen EU-Mitgliedstaat begeben, behalten ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in Spanien für höchstens drei Monate.

Höhe der Arbeitslosengelds in Spanien
Bei Vollarbeitslosigkeit beträgt die Leistung 70 % der Bemessungsgrundlage für die ersten 180 Tage und 60 % der Bemessungsgrundlage für den noch verbleibenden Leistungszeitraum, wobei sich der Leistungsumfang (je nach Unterhaltsbelastungen) stets zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag bewegt. Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Durchschnitt Ihrer Beitragsbemessungsgrundlagen in den letzten sechs Monaten. Bei Teilarbeitslosigkeit wird die Leistung entsprechend gekürzt. Aufgrund der im Rahmen der Euro-Schuldenkrise notwendigen Sparpakete wurde für alle ab 15 Juli 2012 neuen Arbeitslosen Leistungsempfänger der ab dem 181. Tag zu erhaltende Satz von 60% auf 50% der Bemessungsgrundlage gesenkt.

Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben auch Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit . Für andere Sozialleistungen wird der Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosenunterstützung als Beitragszeit angerechnet.

Arbeitslosenhilfe in Spanien

Beitragsunabhängige Unterstützung - die spanische Arbeitslosenhilfe (subsidio por desempleo)

Wenn Sie keinen Anspruch auf beitragsabhängiges Arbeitslosengeld haben, da Sie nicht lange genug Beiträge gezahlt haben oder nach Auslaufen des beitragsabhängigen Arbeitslosengelds immer noch arbeitslos sind, können Sie eine nicht beitragsabhängige Unterstützung erhalten. Beitragsun­abhängige Leistungen werden nur Personen auf Arbeitssuche gewährt, deren Einkünfte weniger als 75 % des Mindestlohns betragen, die seit einem Monat bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur gemeldet sind und eine vom staatlichen Arbeitsamt vorgeschlagene zumutbare Beschäftigung oder Ausbildungsmaßnahme nicht abgelehnt haben.

Leistungsempfänger müssen außerdem weitere Voraussetzungen erfüllen, wie z. B.:

  • Ihr Anspruch auf beitragsabhängige Unterstützung ist abgelaufen, und Sie haben unterhaltsberechtigte Familienangehörige.
  • Sie sind älter als 45 Jahre, Sie haben mindestens 12 Monate lang beitragsabhängige Leistungen erhalten, und Sie haben keine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.
  • Sie sind älter als 52 Jahre und erfüllen abgesehen vom Alter alle Voraussetzungen für die Altersrente oder
  • Sie haben mindestens drei, höchstens aber 12 Monate lang Beiträge gezahlt, sind als Emigrant aus dem Ausland (EWR-Mitgliedstaat oder Land, mit dem kein Abkommen zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit besteht) nach Spanien zurückgekehrt, Haftentlassener und haben in keinem der genannten Fälle Anspruch auf eine beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung.

Die Bezugsdauer für Arbeitslosenhilfe reicht von drei bis zu 30 Monaten und hängt hauptsächlich von Ihrem Alter und Ihren Unterhaltspflichten ab. Beschäftigten über 52 Jahren, die die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden die Leistungen bis zu dem Zeitpunkt gewährt, an dem sie in Rente gehen können. In der Regel beträgt die beitragsunabhängige Arbeitslosenhilfe 80 % des öffentlichen Einkommensindikators (IPREM), der zum maßgeblichen Zeitpunkt gilt. Für das Kalenderjahr 2012 beträgt die Höhe des Subsidio 426 Euro monatlich. War das letzte Arbeistverhältnis vor Antragstellung Teilzeit, so wird der Satz entsprechend angepasst: Bsp.: 50 % Stelle berechtigt zu Subsidio von 213 Euro. Als Empfänger der beitragsunabhängigen Arbeitslosenhilfe haben Sie ebenfalls Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit.


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