KFZ-Einfuhr

Auto-Import Zulassung Spanien

Residenzprinzip

Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip; d.h. in der Regel gilt, dass das Fahrzeug im Land des normalen Wohnsitzes zuzulassen und zu versteuern ist. Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeuges in einem anderen Land als dem Wohnsitzland besteht eine Befreiung von der Zulassungssteuer bzw. Ummeldungspflicht.

Zeitweilige Nutzung: Zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten.

Sehr viele ausländische Halter ignorieren diese Vorschrift, meist ohne Folgen, jedoch können die spanischen Behörden entsprechende Kfz auch beschlagnahmen. Um eventuelle Komplikationen bezüglich abgelaufener TÜV und Versicherungschutz zu vermeiden, empfiehlt sich eine regelkonforme Ummeldung. Auch ist die spanische Kfz-Steuer in der Regel günstiger als in Deutschland. Schadensfreiheitsrabatte der deutschen Versicherer werden meist auch von der spanischen Versicherungsbranche anerkannt. Unbedingt mehrere Angebote vergleichen. Ein weiterer Vorteil der Ummeldung ist, dass sich im Verkaufsfalle auf dem spanischen Gebrauchtwagenmarkt bessere Preise erzielen lassen.

Seit Januar 2008 richten sich in Spanien die Steuersätze bei der Anmeldung nach dem CO2-Ausstoß pro Kilometer. Kleinwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km sind steuerfrei; für Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 121 bis 160 g/km werden 4,75 % „Impuestos de Matriculación“ auf den Neuwagen fällig, bei einem Ausstoß von 161 bis 200g/km 9,75 %. Der Höchststeuersatz liegt bei 14,75 % für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 200g/km.

Steuerbefreiung aufgrund von Wohnsitzwechsel

Sofern bei der Ummeldung der Nachweis erbracht wird, dass der Ummeldende vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gemeldet war und das Fahrzeug sich seit mindestens 6 Monaten in seinem Besitz befindet, wird diese Steuer erlassen. Zur Vermeidung dieser Steuer kann Ihnen von der deutschen Botschaft oder Konsulat gegen Gebühr von 20,- € in bar eine Bescheinigung in spanischer Sprache ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage Ihrer An- und Abmeldebescheinigungen aus Deutschland, aus der die o.g. Merkmale hervorgehen. ACHTUNG: Die Steuerbefreiung aufgrund eines Wohnsitzwechsels nach Spanien gilt nur bei einer Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb eines Monats nach Umzug (Anmeldung/empadronamiento).

Die Ummeldung kann man selbständig erledigen. Die gesamte Prozedur ist etwas mühsam, meist mit frustrierenden Rückschlägen gespickt, dauert einige Wochen, aber beschert einmal erfolgreich abgeschlossen ungemeine Glücksgefühle. Wer die Mühe scheut findet in jedem Ort auch eine Gestoria, welche das Ganze gegen eine Gebühr von 100 - 200 Euro übernimmt. Für Mitglieder des spanischen Automobilclubs RACE übernimmt dieser Verein die Anmeldung.


Auto Import nach Spanien: Der Weg zum spanischen Kennzeichen

● Die Anerkennung / Homologación des Fahrzeugs wird von einem technischen Ingenieur durchgeführt, der entweder von Werkstätten oder den Händlern Ihrer Fahrzeugmarke vermittelt werden kann. Dieser sogenannte Perito erstellt anhand der Originaldokumente (Fahrzeugbrief) die erforderliche Bescheinigung für Ihr Fahrzeug (Certificado de Características), im Prinzip reine Schikane, da eigentlich nur eine Übersetzung der Einträge im Fahrzeugbrief, ohne das Fahrzeug je zu sehen und häufig fehlerhaft ausgeführt. Es empfiehlt sich vor allem bei nachträglichen Einträgen von baulichen Veränderungen, Bereifungen und ähnlichem die korrekte Ausstellung der spanischen Papiere nachzuprüfen, da diese die einzige Grundlage späterer TÜV Prüfungen sind. Im Falle des einheitlichen europäischen Zulassungsverfahrens seit 1. Januar 1996 kann das entsprechende Zertifikat direkt beim Hersteller in spanischer Sprache erhalten werden, je nach Hersteller kostenpflichtig oder nicht.

● Der Technische Zulassungsschein / Ficha Técnica Española
wird in jedem autorisierten spanischen TÜV (ITV) erstellt.
Hierbei sind folgende Dokumente jeweils in Original und Kopie vorzulegen:
a) Fahrzeugbrief
b) Bescheinigung über die Homologación des Fahrzeugs / Certificado de Caracteristicas
c) Aufenthaltserlaubnis oder N.I.E. (Número de Identidad de Extranjeros)
d) Meldebescheinigung Ihres spanischen Wohnortes / Certificado de empadronamiento
Diese erhalten Sie im Rathaus (Ayuntamiento) Ihres Wohnortes. Die Bescheinigung wird gewöhnlich direkt erstellt und ist kostenlos.
e) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Information und Rückfragen direkt beim Hersteller)

● Bezahlung der Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (Impuesto de Matriculación) beim Finanzamt "Hacienda" und der Kfz-Steuer (Impuesto Municipal) beim Rathaus. Die entsprechenden Anträge (Solicitud de Tráfico-Asunto Inspec. Técnica, Solicitud de Matriculación, Solicitud-Impuestos sobre vehiculos) sind bei Tráfico, bzw. den Finanzämtern erhältlich. Die Vorlage entsprechender Dokumente (Original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung, Personaldokumente, etc.) ergibt sich aus den jeweiligen Anträgen.

Nach Vorlage aller Bescheinigungen über die Bezahlung der Steuern, der Bescheinigung der ITV und des "Solicitud de Matriculación" stellt die spanische Kfz-Zulassungsstelle (Tráfico) gegen Gebühr das "Permiso de Circulación" aus auf dem man seine endgültige Autonummer zugewiesen bekommt. Nun fehlen nur noch die Kennzeichen und der Abschluss einer Versicherung.

Aufgrund des deutschen Haftpflichtsystems kann die Fahrzeugversicherung nur bei amtlicher Stilllegung des Wagens gekündigt werden. Sofern der Fahrzeughalter allerdings die hiesigen Fristen beachtet und er sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat, entstehen keine Deckungslücken.
Die regelmäßigen TÜV- und ASU-Prüfungen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Spanien nicht durchgeführt werden, da es keine gegenseitige Anerkennung gibt. Weitere und sehr umfangreich Informationen finden Sie auf der Homepage der Dirección General de
Tráfico unter www.dgt.es

Zusammengefasst entstehen folgende

Kosten der Kfz Zulassung in Spanien

1. Anerkennung / Homologación des Fahrzeugs
durch einen technischen Ingenieur: ca. 120 Euro
2. Verwaltungsgebühr Zulassungsbehörde/ Tasa de matriculación Trafico: 91 Euro
3. Kfz-Steuer / Impuesto Municipal del Ayuntamiento sobre vehículo:
zu entrichten jährlich bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Höhe der Steuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und richtet sich nach dem Fahrzeug. Hierzu....
4. TÜV/ITV-Abnahmekosten ca. 100 Euro (Vollgutachten) Mehr zum Tüv in Spanien ....
5. evtl. Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge / Impuesto de Matriculación. Wie oben beschrieben vom Tabellen/Listenwert und CO2-Emission des Kfz abhängig.
6. Neue Kfz-Kennzeichen. In der Regel findet man einen Schilderhersteller direkt neben der Zulassungstelle. Preis: 20-30 Euro.
7. Abschluss einer spanischen KfZ-Versicherung nach Erhalt der Kennzeichennummer. Mehr zu Versicherungen...

Bei der Ummeldung wird der deutsche Fahrzeugbrief und gelegentlich auch der
Fahrzeugschein von der spanischen Verkehrsbehörde/bzw. ITV einbehalten und Sie bekommen spanische Zulassungsdokumente und Kennzeichen.
Achtung: Ist der neue Halter nicht mit dem in den deutschen Fahrzeugpapieren genannten identisch, so wird von der spanischen Behörde ein lückenloser Nachweis des/der Halterwechsel anhand von Kaufverträgen gefordert. Dabei müssen die Kaufverträge und der Fahrzeugbrief in vereidigter Übersetzung vorgelegt werden. Der Kaufvertrag muss zur Vorlage bei der Zulassungsstelle von einem vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt sein. Eine Liste von vereidigten Übersetzern gibts auf der Webseite des Generalkonsulates (www.barcelona.diplo.de).

Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland

Nach erfolgter Ummeldung ist noch die Abmeldung in Deutschland notwendig, eventuell bezahlte deutsche KfZ-Steuer wird dann anteilig rückerstattet. Diese können Sie auch über die Auslandsvertretung vornehmen. Zur Abmeldung verlangt das deutsche Generalkonsulat die deutschen Kennzeichen, den Kfz-Schein und den Kfz-Brief, bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, sowie 50 Euro an Gebühren.Da der Kfz-Brief in der Regel von den spanischen Behörden einbehalten wird, sollte bei der Ummeldung in Spanien die Stempelung einer Kopie des Kfz-Briefes von Tráfico erbeten werden.


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