Startseite > Leben in Spanien > Ruhestand und Rente

Ruhestand und Rente

Rente in Spanien

3000 Sonnenstunden, lockere und gastfreundliche südländische Lebensweise lassen Spanien immer mehr zu einem beliebten Ziel zur Verbringung des verdienten Lebensabends werden. Lesen Sie hier alles relevante zum Rentenbezug in Spanien.

Vorweg: Renteneinkommen in Spanien sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich um eine deutsche oder spanische Rente handelt. Deutsche Rentner sind den spanischen Rentnern vollkommen gleichgestellt. Link zur Steuerpflicht in Spanien

Bezug der deutschen Rente in Spanien

Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten ihre volle Rente aus allen Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten wie beim Aufenthalt in Deutschland.
Bei Verlegung Ihres Aufenthalts ins Ausland sind Sie verpflichtet den Rentenversicherungsträger umgehend zu unterrichten. Über ihre Wohnsitzverlegung nach Spanien sollten Sie nach Möglichkeit schon 2 Monate vor Ihrem Verzug informieren, damit sich Ihre Zahlung nicht unnötig verzögert. Denn auch wenn sich Ihre Rentenhöhe nicht ändert, benötigt die deutsche Rentenversicherung für die Umstellung Ihrer Zahlung aus technischen Gründen einige Zeit.
Geben Sie der deutschen Rentenversicherung bitte an:
-Staatsangehörigkeit,
-beabsichtigter Aufenthaltsstaat = Spanien,
-vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt,
-neue Anschrift,
-Bankverbindung in Spanien (BIC und IBAN)
-das beabsichtigte Datum der Verlegung des Aufenthalts.
Teilen Sie diese Informationen, möglichst vollständig unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer, der deutschen Rentenversicherung mit, denn das erspart eventuelle Rückfragen.

Bezug der spanischen Rente

Informationen zu spanischen Altersrente wie Voraussetzungen, Beitragsdauer, Renteneintrittsalter, Rentenhöhe und ähnliches haben wir unter der Rubrik Sozialleistungen in Spanien aufbereitet. Bei Rückkehr in die Bundesrepublik oder Umzug in ein EU-Drittland haben Sie ebenfalls das Recht diese Ansprüche bzw. Rentenzahlungen mitzunehmen.

Rentenanspruch aus Tätigkeiten in Deutschland und Spanien

Da in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen sind, prüft jeder Versicherungsträger getrennt, ob nach seinen nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht und zahlt gegebenenfalls eine Rente. Daher ist es möglich, dass Sie aus mehreren Staaten jeweils eine Rente erhalten, je nachdem, wo Versicherungszeiten zurückgelegt wurden, d.h. sowohl aus Deutschland wie auch aus Spanien.

Rentner in Spanien

Für einen Anspruch auf deutsche Rente muss neben anderen Voraussetzungen, z.B. der Erfüllung eines bestimmten Lebensalters (65-67 Jahre, je nach Geburtsjahr), auch eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit z.B. 5 Jahre bei der Regelaltersrente) erfüllt sein.
Zur Erfüllung dieser Wartezeiten werden nach dem Europarecht deutsche Zeiten und Versicherungszeiten in den anderen Mitgliedstaaten zusammengerechnet.
Alle Mitgliedstaaten müssen bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung die Versicherungszeiten der jeweils anderen Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Rentenberechnung

Für die Berechnung der Rente gilt der Grundsatz, dass jeder Mitgliedstaat die Rente nur aus seinen eigenen Zeiten und nach seinen Rechtsvorschriften zahlt.
Eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten erfolgt nur für die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Zahlung einer Gesamtrente durch einen Staat unter Berücksichtigung der Versicherungszeiten in den anderen Staaten, erfolgt nicht, sondern Sie erhalten aus den in jedem Staat zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ausnahme: zur Vermeidung von Kleinstrenten ist die Übernahme von Versicherungszeiten des anderen Staates möglich, wenn dort eine gewisse Mindestanzahl von Versicherungsmonaten nicht erreicht wird.
Weiterhin enthält das Europarecht besondere Regeln zur Rentenberechnung, nach denen Versicherungszeiten der anderen Mitgliedstaaten auch Einfluss innerhalb der deutschen Rentenberechnung haben können. Dort können sich die ausländischen Zeiten positiv auswirken.

Rentenantrag

Der Rentenantrag sollte beim Versicherungsträger Ihres Wohnsitzlandes gestellt werden.
Spanien: Instituto Nacional de la Seguridad Social INSS oder Instituto Social de la Marina (für Seefahrer)
Deutschland: Deutsche Rentenversicherung

Bei Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten, gilt der in einem Staat gestellte Rentenantrag gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente im anderen Staat. Sie müssen also nur einen Antrag stellen. Der Versicherungsträger, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, informiert den oder die anderen ausländischen Träger und leitet das Rentenverfahren für Sie ein. Geben Sie bitte bei der Antragstellung immer die Versicherungszeiten in allen Mitgliedstaaten an.
Beachten Sie bei der Antragstellung, dass in den verschiedenen Staaten unterschiedliche Altersgrenzen gelten.

Spanien: Generell 65 Jahre (Erhöhung auf 67 Jahre im Gesetzgebungsprozess), Ausnahmen für bestimmte Sektoren: Bergbau und Seefahrt 55 Jahre

Deutschland: 65-67 Jahre

Quelle und mehr Info: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

Zufrieden mit unserem Infoangebot? Gerne nehmen wir Ihre Spende entgegen ...

Powered by CMSimple
Apoyado por: