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Einkommensteuer Renta 2013

Spanien Renta 2013

Am 1. April 2014 begann die Einkommensteuer-Kampagne Renta 2013, d.h. die Zeit der Einkommensteuererklärungen für 2013. Hier soll nur auf die Fristen bzw. die einzelnen Abgabemöglichkeiten eingegangen werden. Alles einzelne wie etwa zur Abgabepflicht, Steuertabelle und Freibeträgen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln oder konsultieren einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien.

Termine und Fristen zur Renta 2013:

  • seit 1.4.2014: auf der Webseite des spanischen Finanzamts www.aeat.es kann der Borrador heruntergeladen, bearbeitet und bestätigt werden. Im Borrador hat das Finanzamt die Steuererklärung mit den ihm vorliegenden Daten (in der Regel Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünfte, Renten etc. von den jeweiligen Zahlern gemeldet) vorbereitet. Die Angaben müssen überprüft und ergänzt werden, z.B. um sonstige Einkünfte.
  • 8.4.2014: Steuerprogramm Padre steht auf der oben genannten Webseite zum kostenlosen Download bereit. Mit Padre kann die Steuererklärung (Modelo 100) erstellt werden und entweder ausgedruckt oder als Datei in elektronischer Form dem Finanzamt direkt (mit elektronischem Zertifikat), oder über das Online-Banking ihres Kreditinstituts übermittelt werden. Als Alternative zum elektronischen Zertifikat/DNI steht inzwischen auch die PIN24 Methode zur Verfügung.
  • 23.4.2014 (bis 1.7.2013): Ab heute kann die Steuererklärung (d.h. die mit Padre erstellte Datei) online ans Finanzamt abgegeben werden.
  • 5.5.2014: Beginn der Abgabemöglichkeit der Steuererklärung in nicht elektronischer Form (in Papierform in ihrer Bank oder direkt beim Finanzamt.
  • Ab dem 12.5.2014 besteht die Möglichkeit nach vorheriger Terminreservierung (Cita Previa) die Steuererklärung gemeinsam mit einem Finanzbeamten erstellen zu lassen. Alle relevanten Unterlagen müsse hierzu mitgebracht werden.

Mit dem 30. Juni endet die Steuerkampagne Renta 2013. Das spanische Finanzamt hat unter der Nummer 901 33 55 33 ein Servicetelefon zu einkommensteuerrelevanten Fragen eingerichtet.

Ergibt sich bei der Berechnung der Steuererklärung ein Anspruch auf Rückzahlung (a devolver) empfiehlt sich eine schnellstmögliche Abgabe.

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