Startseite > Arbeiten in Spanien > Steuer IRPF > Steuer RENTA 2019

Steuer RENTA 2019

Auch während der Corona-Krise findet seit 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 die jährliche Einkommensteuer ErKlärung und Abgabe Periode fürs Vorjahr statt, die sogenannte Campaña de la RENTA 2019.

Bezüglich Borrador, Referenznummer, Erklärungs- und Simulationsprogramm Renta Web bleibt im wesentlichen alles wie im Vorjahr. Hier der LInk zur: Einkommensteuer RENTA 2018

Änderungen bei der RENTA 2019

Wegen Corona ist eine Vor-Ort-Beratung im Finanzamt nicht möglich. Alle Infos zu telofonischer Kontaktaufnahme etc. finden Sie auf der Webseite der spanischen Finanzbehörde.

Neue Grenzen zur Befreiung von der Abgabepflicht

a) wie gehabt 22000 Euro bei Gesamtarbeitseinkommen von einem Arbeitgeber/Zahler.

b) NEU: 14000 Euro bei Gesamtarbeiteinkommen von mehreren Arbeitgebern, bzw. Zahlern, wobei der 2. 1500 Euro erschreiten muss. Hierunter fallen auch etwaige Zahlungen von Arbeitsamt oder deutsche Rente.

Werden diese Beträge nicht überschritten, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe des Modelos 100. Es empfiehlt sich jedoch immer nachzuprüfen, ob man nicht eventuell einen Steuererstattungsanspruch hat. In diesem Fall lohnt sich der Aufwand der Steuererklärung dann doch. Im übrigen ist man dann auch nicht auf die Fristen verpflichtet.

 

 

 

Powered by CMSimple
Apoyado por: