Rechnungstellung

Spanische Rechnung Factura

Anforderung an eine Rechnung in Spanien:

Alle Unternehmer sind verpflichtet über Ihre Leistungen eine Rechnung zu stellen und dem Kunden zu übergeben. Ausnahmsweise und nur bei Leistungen an Endverbraucher (Nicht-Unternehmer) reicht die Ausstellung eines Tickets/Kassenbons, immer dann, wenn die Leistung unter 3000 Euro (UST inklusive) beträgt.

ACHTUNG: Seit November 2012 gilt ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Unter anderem wird die Barzahlung von Rechnungen stark eingeschränkt. Rechnungen zwischen Unternehmen (inkl. Autonomos) mit einem Rechnungsbetrag über 2500 Euro müssen unbar bezahlt werden. Es gilt hierbei übrigens das Volumen übers Geschäftsjahr gesehen, d.h. eine Stückelung in mehrer Rechnungen unter 2500 Euro ist nicht erlaubt.

Die spanische Rechnung muss enthalten

  • Rechnungsnummer und falls vorhanden Seriennummer (z.B. bei Ausübung mehrerer wirtschaftlicher Aktivitäten
  • Austellungsdatum
  • Vor- und Zuname oder kompletter Firmenname des Rechnungsausstellers und des Kunden
  • Steuernummer des Rechnungsaustellers und des Kunden (NIF, NIE, CIF)
  • Anschrift des Rechnungstellers und des Kunden
  • Beschreibung der Leistung zur Ermittlung des Nettobetrags (Base Imponible)
  • Umsatzsteuersatz (Tipo de IVA)
  • Betrag der Umsatzsteuer
  • Bruttorechnungsbetrag

Aufbewahrungspflicht:
5 Jahre für eventuelle Steuerprüfungen.
6 Jahre für Unternehmen für die der Codigo de Comercio (Handelsgesetzbuch) gilt.


Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

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