Körperschaftsteuer

Der Impuesto de Sociedades, zu deutsch Körperschaftsteuer ist für alle in der Rechtsform der juristischen Person gegründeten wirtschaftlichen Akteure relevant, d.h. für S.L. (GmbH), S.A.(AG), aber auch für Asociaciones (Vereine). Er wird auf im Geschäftsjahr erwirtschaftete Gewinne erhoben.

Körperschaftsteuer IS

Der Steuersatz in der Körperschaftsteuer ist von der Unternehmensgrösse und vom erzielten Umsatz abhängig. Zur Förderung von Neueinstellungen bzw. zur Verhinderung von Entlassungen wurde für kleinere und mittlere Unternehmen (Pequeña y mediana empresa, PYME) eine befristete Reduktion der Sätze um 5 % eingeführt.

Aktueller Steuersatz Impuesto de Sociedades

Tipo General: seit 1. Januar 2008: 30 %

Tipos especiales: Für eine Reihe von speziellen Gesellschaftsformen (Pensionsfonds, Cajas Rurales, Kooperativen zur Beschäftigungsförderung u.ä.) existieren verschiedene Steuersätze. Die wichtigsten und für alle kleineren Gesellschaften gültigen Ausnahmen vom Allgemeinen Satz sind:

  • Reduzierter Satz für Unternehmen mit einem Netto-Umsatz unter 8 Mio Euro/Jahr (empresa reducida dimension): 25 % für die ersten 120.202,41 Euro, Rest 30 %
  • Reduzierter Satz bei Erhalt oder Schaffung von Beschäftigung (Creacion o Mantenimiento de Empleo): Umsatz bis 5 Mio Euro und weniger als 25 Beschäftigte. Für die Jahre 2010 und 2011 zusätzliche Reduktion auf 20 % (für die ersten 120.202,41 Euro) bzw. 25%

Im ersten Jahr sind zunächst keine Vorauszahlungen in der Körperschaftsteuer zu leisten. Nach Feststellung des Jahresabschlusses und bei entsprechendem Gewinn, sind im Folgejahr vierteljährige Steuervorauszahlungen auf Basis der fürs Vorjahr ermittelten und gezahlten Steuer abzuführen.

Formulare:

  • Vorauszahlung: Modelo 202 - Impuesto Sociedades. Pago fraccionado régimen general (vierteljährlich im April, Oktober und Dezember).
  • Jahressteuererklärung der Körperschaftsteuer: Modelo 200 - Impuesto sobre Sociedades. Declaración-liquidación del Impuesto sobre Sociedades Termin: in den ersten 25 Tagen des auf den 6. Monat nach Geschäftsjahresende (nicht notwendigerweise Kalenderjahr) folgenden Monats. Bsp: Geschäftsjahr=Kalenderjahr; Abgabe spätestens zum 25. Juli

Der Codigo de Comercio und die Steuergesetzgebung regeln die Buchhaltungspflicht für Körperschaften.


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