Buchhaltungspflicht

Unterschiede bei der Buchhaltungspflicht ergeben sich aus der Art der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und aus der wirtschaftlichen Aktivität und/oder Rechtsform.

Estimacion Directa Normal

Estimacion Directa Simplificada

Estimacion Objetiva (Modulos)

Eigene Rechnungen und fremde Rechnungen müssen aufbewahrt werden. Bei Anwendung bzw. Durchführung von Abschreibungen muss über Investitionsgüter buchgeführt werden (libros de bienes de inversion)
Wird das steuerpflichtige Nettoeinkommen abhängig vom Geschäftsvolumen berechnet, wie bei Land- und Waldwirtschaft, ergibt sich die Pflicht einer Einnahmen/Verkaufsbuchführung.

Rechnungen und Bücher sind mindestens 5 Jahre nach Jahresabschluss für eventuelle Inspektionen durch das Spanische Finanzamt (Hacienda) aufzubewahren. Für Unternehmen bei welchen der Codigo Comercio (HGB) gilt: Nach Art. 31: 6 Jahre ab Geschäftsjahresende.


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