Umsatzsteuer

Definition: Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, deren Ziel es ist, lediglich den Endverbraucher zu belasten. Es findet allerdings keine direkte Besteuerung des Endverbrauchers statt, sondern dieser wird nur indirekt belastet, indem die Umsatzsteuer ein Bestandteil des Preises ist, den der Endverbraucher zu zahlen hat.
Grundsätzlich haben Unternehmer auch Umsatzsteuer zu zahlen. Diese können die Steuer aber auf Ihre Leistungsempfänger abwälzen. Stellt ein Unternehmer einem anderen Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung, so kann dieser sich durch den sog. Vorsteuerabzug entlasten. Er bekommt dann die gezahlte Umsatzsteuer erstattet. Die Umsatzsteuer wird durch diesen Vorgang zu dem Endverbraucher "durchgereicht". (Quelle: rechtswoerterbuch.de)

UST IVA

Mit Blick auf die Umsatzsteuer besteht die Verpflichtung bei allen Operationen Rechnungen zu verlangen, auszustellen, aufzubewahren und in den jeweiligen Buchhaltung zu registrieren!

Allgemeine Umsatzsteuer (Regimen General IVA)

Erklärungen bezüglich der Umsatzsteuer erwartet das spanische Finanzamt monatlich oder vierteljährlich. Im Formular Modelo 303 (siehe Bild) werden die geleistete und die einbehaltene Umsatzsteuer im entsprechenden Zeitraum gegenüber gestellt (IVA soportada vs. IVA repercutida). Ist die geleistete Vorsteuer höher als die einbehaltene Umsatzsteuer so entsteht ein Umsatzsteuerguthaben gegenüber der Finanzbehörde (Auszahlung des Guthabens abhängig vom gewählten Modus). Anderenfalls entsteht eine Umsatzsteuerschuld, die entsprechend direkt getilgt werden muss.

Monatliche Umsatzsteuererklärung

Die Pflich der monatlichen Umsatzsteuererklärung besteht für Grandes Empresas, d.h für Unternehmen mit einem Umsatz (excl. IVA) von über 6.010.121,04 Euro.
Alle anderen Wirtschaftsubjekte, denen bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Regel ein Umsatzsteuerguthaben entsteht, können sich mittels des Formulars Modelo 036 ins Register der monatlichen Umsatzsteuererstattung (Registro de Devolucion mensual) eintragen lassen. Dies birgt den Vorteil, dass die jeweiligen Vorsteuerguthaben monatlich erstattet werden. Der Nachteil ist ein mit der monatlichen Abgabe des Formulars Modelo 303 verbundener höherer administrativer Aufwand. Die Buchhaltung sollte folglich stets tagesaktuell sein. Die Abgabe des Modelo 303 muss im Falle des monatlichen Turnus online erfolgen (via Internet). Ferner ist das Wirtschaftssubjekt zur gleichzeitigen Abgabe des Modelo 340 verpflichtet.
Ein Beispiel sind Unternehmen, welche hauptsächlich in Spanien Vorleistungen einkaufen, aber die Leistungen/Produkte ins Ausland (IVA befreit) exportieren.

Vierteljährliche Umsatzsteuererklärung

Unternehmen, die nicht Grande Empresa sind und auch nicht die monatliche Option gewählt haben, müssen die Umsatzsteuer per Quartal deklarieren. Eine Erstattung von Vorsteuerguthaben bzw. Umsatzsteuerguthaben kann bei der vierteljährlichen UST Erklärung nur zum 4.Quartal beantragt werden. In den 3 anderen Quartalen kann nur eine Verrechnung (A Compensar) in den folgenden Quartalen erfolgen.

USt (IVA) zum Jahresende

Unabhängig davon ob die Modelos 303 monatlich oder quartalsweise gemeldet werden, muss die letzte ErKlärung des Jahres gemeinsam mit dem Formular Modelo 390 Resumen Anual/Jahreszusammenfassung abgegeben werden. Abgabefrist: 1. bis 31. Januar des Folgejahrs.

Vereinfachte Umsatzsteuer Regimen simplificada de IVA

Die vereinfachte Methode bei der Umsatzsteuer gilt für alle Wirtschaftsubjekte, die im Rahmen der Einkommensteuer IRPF nach Modulos (estimacion objetiva) versteuert werden. Die Ermittlung der Umsatzsteuer erfolgt anhand der aktivitätsspezifischen Module. Erklärungen sind vierteljährig im April, Juli, Oktober und Januar mittels Formular Modelo 310/370 oder 311/371 abzugeben. Gemeinsam mit der Meldung des 4. Quartals ist Modelo 390 - Jahreszusammenfassung einzureichen.

Aktuelle Umsatzsteuersätze in Spanien

Ab 2014 tritt zum Schutz bzw. zur Erleichterung für Kleinunternehmen die Regel in Kraft, dass USt bzw. IVA nur noch für bezahlte Rechnungen abgeführt werden muss, d.h. es ist nicht mehr das Datum der Rechnungstellung, sondern des Zahlungseingangs relevant.

Umsatzsteuerbefreiung

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausbildungszentren (Öffentliche und autorisierte Private), Versicherungen, ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Exporte in Drittländer und EU-Binnenhandel (unter besonderen Voraussetzungen).

Umsatzsteuer im EU-Binnenhandel

Rechnungen an Geschäftskunden im EU-Ausland sind umsatzsteuerfrei - vorausgesetzt, beide Geschäftspartner verfügen über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ob die vom Kunden angegebene UStIDNr. korrekt ist und zu den übrigen Angaben passt, müssen Sie als Rechnungsteller überprüfen. Ist die Steuernummer falsch und Sie als Rechnungsteller können den Nachweis über die Prüfung nicht erbringen, dann müssen Sie für die Umsatzsteuer geradestehen. Die einfachste Form der "Validierung einer MwSt-Nummer" ermöglicht die EU-Kommision im Rahmen des "MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS)".

USt-ID oder VIES-Nummer: Sie besteht in Spanien aus der normalen NIF/CIF mit dem vorangestellten Ländercode ES. Die Erteilung der NIF-IVA (VIES-Nummer) erfolgt nicht automatisch, sondern via explizitem Antrag Modelo 036 auf Eintragung ins Verzeichnis Registro der Operadores Intracomunitarios. Bei neuen Unternehmen führt die Antragstellung meist zu einem Besuch eines Inspektors der Steuerbehörde zum Zweck der Prüfung der reellen Existenz des Unternehmens.
Ebenfalls um Missbrauch entgegenzuwirken sind über die jeweiligen Operationen Informationsmeldungen ans spanische Finanzamt zu geben.


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