Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de Personas Fisicas, IRPF) ist für alle Unternehmen in der Rechtsform der natürlichen Person zu bezahlen. D.h. sie betrifft alle Autonomos, sowohl in Form von Empresario Individual als auch in Form der Sociedad Civil. In diesem Kapitel wird nur der bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit relevente Bereich der Einkommensteuer IRPF beleuchtet. Alle allgemeinen Infos zum IRPF (Steuersätze, Steuerpflicht, Freibeträge, etc) finden sich in der Rubrik Arbeiten in Spanien.

Der IRPF betrifft allerdings indirekt alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, und zwar immer dann, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet vom Bruttolohn des Arbeitnehmers, jeweils der persönlichen Situation angemessene Quellensteuer (sogenannte Retenciones) einzubehalten, und vierteljährlich ans Finanzamt weiterzuleiten.

IRPF aus wirtschaftlicher Aktivität

Einkommensteuer IRPF

Im Rahmen der Einkommensteuer sind die Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - rendimientos derivados de actividades economicas - steuerpflichtig. Der endgültige Steuersatz ergibt sich aus der Summe aller Einkommensarten korrigiert um Freibeträge und sonstige absetzbare Kosten und wird in der Jahressteuererklärung ermittelt. Formular: Modelo 100 - Documento de ingreso o devolución de la declaración ordinaria y simplificada.

Es gibt 3 Verfahren zur Ermittlung des zu versteuernden Nettoeinkommens:

Die einzelnen Methoden sind in sich nicht kompatibel, d.h. alle wirtschaftlichen Aktivitäten müssen nach der gleichen Methode besteuert werden. Die Wahl der Methode wird bei Anmeldung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Modelo 036/037 getroffen.

Ermittlung in der Estimacion directa

Ermittlung in der Estimacion directa simplificada: Vereinfachte Steuerermittlung

Ermittlung in der Estimacion objetiva - sogenannte Modulos: Pauschalversteuerung

Der Umfang der zu führenden Bücher unterscheidet sich bei den unterschiedlichen Verfahren. Näheres im Kapitel zur Buchhaltungspflicht. Darüber hinaus ergibt sich aus der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit die Verpflichtung zu vierteljährigen Einkommensteuervorauszahlungen.

Einkommensteuervorauszahlung sogenannte Pagos Fraccionados:

IRPF Retenciones bei Mitarbeitern

Einkommensteuer Retenciones

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet vom monatlichen Bruttolohn des Arbeitnehmers die Einkommensteuer einzubehalten. Die Höhe dieser sogenannten Retenciones richtet sich nach dem zu erwartenden Jahreseinkommen unter Berücksichtigung von an der persönlichen Lebenssituation des Arbeitnehmers (Familienstand, Kinder, etc.) ausgerichteten Freibeträgen.

Auf den Webseiten des spanischen Finanzamts (Agencia Tributaria) steht ein Programm zur Ermittlung des adäquaten Retencion - Satzes zur Verfügung.

Die Retencionen müssen vierteljährlich ans Finanzamt weitergeleitet werden. Termine: immer spätestens zum 20. April/Juli/Oktober/Januar. Formular: Modelo 110 - Retenciones e ingresos a cuenta. Seit 2011 vom neuen Modelo 111 ersetzt.

Zum Jahresende ist dem spanischen Finanzamt eine Aufstellung der gezahlten Gehälter und der jeweiligen Retencionen für jeden einzelnen Beschäftigten mitzuteilen. Formular: Modelo 190 - Resumen anual de retenciones e ingresos a cuenta.

Den Mitarbeitern werden die relevanten Daten im Certificado de retenciones e ingresos a cuenta del IRPF übermittelt. Zertifikat im Vordruck hier zum Download...


Noch Fragen, Details oder persönliche Beratung: In unserem Verzeichnis deutschsprachiger Gestoren, Asesoren und Rechtsanwaelte werden Sie geholfen

Zufrieden mit unserem Infoangebot? Gerne nehmen wir Ihre Spende entgegen ...