Autonomo

Selbständige, Freiberufler und Administratoren von spanischen GmbHs - S.L. - müssen sich sozialversichern. Die Versicherung erfolgt im sogenannten Regimen General de Trabajadores Autonomos oder kurz RETA.

Anmeldung und Abmeldung in der spanischen Sozialversicherung

Anmeldung Autonomo

Der Autonomo muss sich spätestens 30 Tage nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Sozialversicherung anmelden. Die wirtschaftliche Tätigkeit beginnt behördentechnisch mit der Anmeldung beim Finanzamt - Agencia Tributaria (Formular 036 oder 037). Sozialversicherungsquoten werden rückwirkend auf den Anmeldungstermin beim Finanzamt fällig. Desweiteren sind jeweils volle Monatsbeträge abzuführen, d.h. bei Anmeldung am 30. eines Monats zahlt man für den ganzen Monat. Es empfiehlt sich daher die Anmeldung zum Monatsanfang zu tätigen.

Mit der Anmeldung kann man eine Gestoria beauftragen. Für beide Anmeldungen (RETA, Agencia Tributaria) sollte der Preis in etwa 75 Euro betragen.

Allerdings kann man die Anmeldung auch problemlos selber durchführen. Seit 2011 ist dies auch online auf der Webseite der Sozialversicherung möglich, wie beim Finanzamt, allerdings benötigt man dafür ein elektronisches Zertifikat zur Identifizierung. Andernfalls kann das notwendige Formular entweder am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden, oder aber im Eingansbereich der für den Wohnsitz zuständigen Sozialversicherungsbüros (Tesoreria Genseral de la Seguridad Social, TGSS) in Papierform ausgefüllt und dort abgegeben werden.

Liste aller Büros der Sozialversicherungsbehörden

Zur Anmeldung benötigt man:

Verfügt der Antragsteller noch nicht über eine Sozialversicherungsnummer, so wird diese mittels des gleichen Antrags erteilt.

Der Sozialversicherungsbeitrag von Freiberufler oder Autonomo

Die monatliche Beitragshöhe richtet sich nach der gewählten Bemessungsgrundlage:

Auf Basis der minimalen Bemessungsgrundlage für Kalenderjahr 2016 von 893,10 Euro, ergibt sich für die meisten Autonomos eine monatliche Beitragshöhe in der Sozialversicherung von 267,04 Euro, d.h. bei Wahl der unteren Grenze der Bemessungsgrundlage.

Rabatte/Befreiungen bei den monatlichen Beiträgen:

Die Abmeldung (Baja) als Autonomo erfolgt nach dem gleichen Strickmuster. Zunächst beim Finanzamt mittels Formular Modelo 036 oder 037 das Ende der wirtschaftlichen Aktivität (Cese de la Actividad) anzeigen, danach innerhalb von 6 Tagen im Büro der TGSS oder Online die Abmeldung durchführen. Unbedingt die Frist einhalten, da sonst weitere Monatsbeiträge fällig werden.

Sozialleistungen im Regimen de Trabajadores Autonomos RETA

Sozialleistungen im RETA entsprechen im Groben denen des Regimen General. Mit einzelnen Ausnahmen:


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