Gab es zum Thema der Gültigkeit der deutschen Fahrerlaubnis in Spanien schon in der Vergangenheit Konfussion und Probleme, so hat sich die Situation mit der seit Januar 2013 geltenden Neuregelung nicht unbedingt verbessert.
Es kann schon der Verdacht entstehen, dass bei Kontrollen durch Policia Local und Guardia Civil Unkenntnis und Willkür eine zunehmende Dominanz einnehmen.
Grundsätzlich und schon immer gilt die gegenseitige Anerkennung aller Fahrerlaubnisse von EU Staaten.
Bekanntlich ist der deutsche Führerschein zeitlich unbegrenzt gültig, der spanische muss jedoch je nach Alter des Fahrers nach 5 bzw. 10 Jahren erneuert werden. Hierzu ist das Bestehen einen Psycho und Gesundheitstests vorzulegen.
Um eine Besserstellung deutscher Fahrer zu verhindern, sind deutsche Residenten verpflichtet diese Fristen und Tests ebenfalls einzuhalten, wobei der Zeitpunkt der Wohnsitznahme als Masstab herangezogen wird. Bis Januar war jeder Buerger selbst zur Einhaltung verpflichtet und die Registrierung bzw. Umschreibung auf eine spanische Fahrerlaubnis war freiwillig. Ausnahme Zwangsregistrierung bei gravierenden Verkehrsverstössen und Eintragungen im Punktesystem.
Neuregelung seit Januar 2013
Lesen Sie hierzu das Merkblatt der deutschen Botschaft im Download
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