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Staatliche Coronahilfen

Weltweit hat der Coronavirus durch seine rasante Verbreitung zu drastischen Massnahmen seitens der Regierungen geführt. Ausgangssperren, Quaratänemassnahmen, Schliessung von Grenzen und Geschäften haben im 1. Quartal 2020 in Spanien bereits zu einem Rückgang des BIP von 5,2 % geführt. Im Gesamtjahr wird mit einer Rezession immensen Ausmasses gerechnet.

Schätzungen erwarten eine Kontraktion des Wachstums um zwischen 9 und 15 % und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit in Richtung 20 %.

Die spanische Regierung verabschiedet seit Mitte März im Wochentakt immer Dienstags neue Massnahmen zur Abmilderung der Corona bzw. Covid-19 Krisenfolgen.

Es ist dabei sehr schwer den Überblick zu bewahren. Hier sollen die wichtigsten staatlichen Hilfen dargestellt werden.

Die spanische Kurzarbeit oder ERTE

Die spanische Variante der deutschen Kurzarbeit: ERTE ist die Abkürzung für Expediente de Regularizacion TEMPORAL de Empleo

In der Regel und vor allem im Coronafalle handelt es sich um Kurzarbeit Null, d.h. Firmen meist geschlossen (Gastronomie, Turismus, etc).

Der Zugang zum ERTE wurde zur Coronakrise erleichtert. Die Firmen müssen zusagen freigesetzte Mitarbeiter nach Wiederaufnahme ihrer wirtschaftlichen Aktivität für mindestens 6 Monate weiterzubeschäftigen.

Bereits Mitte April 2020 waren etwa 3,5 Mio Arbeitnehmer in Spanien von einer ERTE betroffen.

Wie funktioniert eine ERTE?

Die Kurzarbeit muss von der Firma beim Arbeitsministerium der Autonomie-Regierung beantragt werden. Beispiel: Eine Firma in Andalusien muss den Antrag bei der Consejeria de Empleo de la Junta de Andalucia stellen.

Anspruch auf eine ERTE haben Firmen, die direkt oder indirekt von Auswirkungen des Virus und der Ausgangsperre betroffen sind, d.h. entweder zwangsweise geschlossen oder aber grosse wirtschaftliche Einbussen hinnehmen müssen.

Das Arbeitsministerium hat 5 Tage zur Antragsprüfung. Ergeht in dieser Zeit kein Bescheid, so gilt der Antrag als angenommen.

Im nächsten Schritt meldet der Arbeitgeber alle betroffenen Mitarbeiter mit entsprechenden Lohndaten beim Arbeitsamt SEPE an.

Die Mitarbeiter müssen sich ausschliesslich bei der Arbeitsvermittlung der jeweiligen Autonomiebehörde arbeitssuchend melden. Bsp. Andalusien: SAE Servicio Andaluz de Empleo.

Ein gesonderter Antrag auf ERTE seitens der Mitarbeiter ist nicht erforderlich.

Welche Leistungen gibt es bei einer ERTE?

Der Arbeitgeber wird von Lohnzahlung und Sozialversicherungsbeitrag befreit.

Der Arbeitnehmer erhält 70 Prozent seines beitragspflichtigen Gehalts jeweils Anfang des Folgemonats. Leistungen der ERTE aus Coronagründen werden nicht auf die sonst bisher erworbenen Anspruchszeiten und Leistungshöhen angerechnet.

Arbeitslosengeld: Paro und Subsidio

Im Wesentlichen bleibt beim Arbeitslosengeld alles wie gehabt. Aufgrund der Schliessung aller Ämter für den Publikumsverkehr wurden allerdings die normalen Antragsfristen ausgesetzt.

Desweiteren hat die Regierung eine Hilfszahlung, Subsidio von 440 Euro monatlich für befristete Beschäftigte, die seit 14.03. arbeitslos wurden und nicht ausreichende Beitragszeiten für Arbeitslosengeld haben.

Die gleiche Leistung wurde für Haushaltshilfen beschlossen, die im Rahmen der Ausgangssperre nicht mehr tätig werden können.

Kreditbürgschaften und Kreditlinien des ICO

Der KfW vergleichbar ist das spanische Instituto de Credito Oficial ICO. Entsprechende verbürgte Corona bzw. Covid-19 Kreditlinien stehen im Umfang von bis zu 117 Milliarden Euro staatlicherseits zur Verfügung. Die Hilfskredite müssen über ein Bankinstitut beantragt werden. der Staat steht mittels Aval, d.h. er bürgt für einen Grossteil 60 bis 80 Prozent des Kreditbetrags.

Details auf den Webseiten des ICO.

Hilfen zum Schutz der Wohnung für Mieter und Wohnungskäufer

Aufgrund der Coronakrise in Not geratene Personen geniessen einen besonderen Schutz der gewöhnlichen Wohnung (Vivienda habitual). Es geht um von Arbeitslosigkeit, ERTE oder signifikanten Einkommensverlusten Betroffene.

  • Beihilfen zur Miete: sowohl als Kredit über ICO wie auch als Hilfszahlung
  • Aussetzung/Verbot von Räumungen
  • Automatische Verlängerung auslaufender Mietverträge während des Estado de Alarma
  • Befristetes Hypothekenmoratorium

Corona-Hilfen für Autonomos

Mit Beginn des Alarmzustands wurden direkt viele wirtschaftliche Tätigkeiten verboten. Andere wiederum haben mit grossen Nachfrageeinbussen zu kämpfen.

Für betroffene Autonomos wurde daher ein besonderes Corona-Arbeitslosengeld beschlossen:

Prestacion extraordinaria por Cese de Actividad - Covid-19

Wichtig: Der Autonomo muss weiterhin bei der Sozialversicherung angemeldet bleiben (ALTA inm Regimen de Trabajadores Autonomos RETA)

Wer hat Anspruch?

  1. Autonomos deren Tätigkeit direkt im Dekret zum Alarmzustand verboten wurden.
  2. Autonomos deren Erlöse um 75 % im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatzes des letzten Halbjahres gesunken sind.

Der Antrag ist bei der vom Autonomo gewählten Mutua zu stellen.

Höhe der Hilfe:

70 % der gewählten Beitragsbemessungssumme, d.h. bei den meisten Freiberuflern ca. 650 Euro. Ebenfalls übernommen wird die monatliche Beitragsleistung.

Dauer der Leistung:

Monatlich solange der Alarmzustand bzw. der Umsatzrückgang anhalten.

Steuerstundung und Moratorium der Sozialbeiträge

Autonomos, d.h. Selbständige und Unternehmer dürfen ab Abril ihre Beitragszahlung bis zu 6 Monate aussetzen. Zinslos und ohne Säumniszuschlag.

Die Steuererklärungen und damit verbundene Steuervorauszahlungen bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für das 1. Quartal 2020 wurden vom 20. April auf den 20. Mai verschoben.

Grundeinkommen Ingreso Minimo Vital

Ein Grundeinkommen wird im Laufe des Monats Mai beschlossen werden. Derzeit sind aber noch nicht alle Details bekannt. Es soll sich um eine monatliche Zahlung von 500 Euro handeln. Zielgruppe sind Einkommensschwache, von Armut betroffene und gefährdete Bürger.

Desweiteren werden auf Ebene der Autonmiegebiete und auch seitens der Kommunalregierungen Hilfen verschiedener Arten angeboten.

 

 

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